Pressemeldungen

09.11.2011

Betreuungsrechtstag NRW: Legenden, Irrtümer und Widersprüche beseitigen

Zum ersten Betreuungsrechtstag in NRW am morgigen Donnerstag erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Düsseldorf:

„Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt die Initiative des Landes NRW, morgen einen ersten Tag des Betreuungsrechts durchzuführen. Eine solche Informationskampagne kann dazu beitragen, mit Legenden, Irrtümer und Widersprüche aufzuräumen. Von den jährlich rund 27.400 Kontakten am bundesweiten Patientenschutztelefon entfällt gut ein Drittel auf Fragen zum Betreuungsrecht. Hier erfahren die Patientenschützer, dass viele Menschen unsicher oder falsch informiert sind. Häufiger Irrglaube ist, dass Ehepartner sich automatisch vertreten können. Nur eine Vollmacht kann das regeln. Oft ist auch die Abgrenzung zwischen Betreuungsverfügung und Patientenverfügung unklar. Höchstpersönliche Entscheidungen zu Behandlungsfragen sind nicht Gegenstand einer Vollmacht. Diese gehören in eine Patientenverfügung. Ein gut gemeinter Vertrauensbeweis wie „Du weißt schon am besten, was gut für mich ist“ ist nicht nur praxisuntauglich, sondern bringt Angehörige in einer Krisensituation oft in ein Dilemma. Ohne konkrete Angaben ist man dann schnell überfordert. Auch ein Irrglaube: eine Patientenverfügung gilt nicht sofort: Sie kommt erst zur Anwendung, wenn sich der Patient selbst nicht mehr äußern kann. Eine Willensbekundung wie beispielsweise ein Augenzwinkern reicht aus, um seine Wünsche selbst zum Ausdruck zu bringen. Im praktischen Alltag ist eine Patientenverfügung kein Notfalldokument. Auch darf es nicht dazu führen, dass Institutionen bei Menschen, die sprechen können, allein auf eine vorhandene Patientenverfügung schauen und aktuelle Wünsche ignorieren. Solche Fälle, die uns aus der Praxis bekannt sind, sind rechtlich unzulässig. Ein weiterer Irrtum liegt in der Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung. Ein Notar macht eine Vollmacht inhaltlich nicht besser, aber teurer. Nur für den Fall, dass Grundstücksfragen in einer Vollmacht geregelt werden sollen, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Ein praktischer Tipp: Viele Banken akzeptieren keine Vollmachten. Deshalb die Hausbank fragen, denn Geldinstitute halten oft an eigenen Bankvollmachten fest. Diese müssen dann mit dem Bevollmächtigten direkt vor Ort in Anwesenheit eines Bankangestellten unterzeichnet werden.“

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.