Pressemeldungen

02.03.2017

Betäubungsmittel: Enscheidung des Bundesverwaltungsgericht ist praxisfern

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig über den Zugang zu einem Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Die Richter am Bundesverwaltungsgericht haben eine praxisferne Entscheidung getroffen. Denn was eine unerträgliche Leidenssituation ist, bleibt offen. Dies soll nun die Voraussetzung sein, um über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Selbsttötungsmittel zu erhalten. Doch Leiden ist weder objektiv messbar noch juristisch allgemeingültig zu definieren. Auch ist das ein Schlag ins Gesicht der Suizidprävention in Deutschland. Gut, dass der Bundestag im November 2015 die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verboten hat. Sonst würden Sterbehelfer in Deutschland den Tod aus den Gelben Seiten mit Rückendeckung des Bundesverwaltungsgerichts organisieren können."

 

Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.