Pressemeldungen

13.05.2013

Bundesamt für Justiz erteilt Patientenschutzorganisation Verbandsklagerecht

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat jetzt ein Abmahn- und Klagerecht gegen Verstöße bei Heimverträgen. Dazu erklärt Vorstand Eugen Brysch:

Dortmund. „Die Deutsche Stiftung Patientenschutz darf jetzt selbstständig abmahnen und klagen, wenn es um die Rechte von Schwerstkranken, Pflegebedürftigen und Sterbenden geht. Wird etwa bei Heimverträgen gegen das Gesetz verstoßen, können die Patientenschützer jetzt selbst juristische Schritte vornehmen. Es gibt viele Fallstricke bei solchen Verträgen. Bisher konnten die Patientenvertreter nicht selbst klagen. Sondern nur die Betroffenen über ihre Rechte aufklären. Oft starben die Pflegebedürftigen, bevor es ein Urteil gab. Damit waren grundsätzliche Entscheidungen schwer möglich. Schließlich hatten die Angehörigen kaum Interesse, so ein Verfahren über den Tod hinaus weiterzuführen. Das hat jetzt ein Ende. Jetzt kann die Patientenorganisation direkt gegen Betreiber vorgehen. Dieses Recht hat das Bundesamt für Justiz nach eingehender Prüfung offiziell den Patientenschützern verliehen.“

Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.