Pressemeldungen

14.10.2016

Bundesrat: Automatische Ehegatten-Vollmachten schränken Selbstbestimmung ein

Zur heutigen Entscheidung des Bundesrates über den Gesetzesentwurf, in Notfällen eine "automatische Vollmacht" für Ehegatten einzuführen, erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Gut gemeint ist hier schlecht gemacht. Denn der Gesetzentwurf des Bundesrates hat zahlreiche Schwächen und Unklarheiten. Der Vorschlag schränkt das Selbstbestimmungsrecht von Verheirateten stark ein. Der Grund: Zukünftig muss derjenige aktiv widersprechen, der seinem Ehepartner kein automatisches Vertretungsrecht zugestehen will. Zudem hat er dafür zu sorgen, dass sein Widerspruch im Notfall auch bekannt wird. Diese Offenbarungspflicht ist mit dem Selbstbestimmungsrecht unvereinbar. Die automatische Vorsorgevollmacht soll nur auf den Notfall begrenzt sein. Der Entwurf der Länder lässt aber im Unklaren, wann eine Notfallsituation endet und ab wann eine gerichtliche Betreuung notwendig wird. Gilt das schon bei der ersten MRT-Untersuchung nach einem Unfall oder erst wenn eine Magensonde gelegt werden soll? Das eigentliche Motiv der Justizminister ist es, Geld zu sparen. Rund eine Milliarde Euro geben die Länder derzeit für Betreuungsverfahren aus. Durch die automatische Vorsorgevollmacht sollen viele dieser Verfahren überflüssig werden."

 

Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.