Pressemeldungen

15.05.1999

DGHS-Ehrenmitglied bleibt nach Geständnis in Haft – Karlsruhe ermittelt - Offene Fragen der Geschäftspraktiken bei den Sterbehelfern bleiben

Geständnis am Wochenende abgelegt: Nach Angaben des Wiener Staatsanwaltes Forsthuber bleibt das Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) mit sitz in Augsburg, Christof B., weiter in Haft. Christof B. hat zugegeben, eine 93jährige Dame alte Frau unter Vorspiegelung falscher Tatsachen aus einem Altenpflegeheim geholt zu haben, um ihr dann in ihren Privaträumen eine Erstickungskapuze ("Exit-Beutel") gegeben zu haben, Medikamente aus der Packung herausgedrückt zu haben und den Klettverschluß der Kapuze, nachdem sie übergezogen worden war, zugezogen zu haben. Da auch konkrete Wiederholungsgefahr besteht und weiterhin nach § 77 und § 78 StGB ermittelt wird, bleibt der 34jährige im Gefängnis.

Folgende Themen und Fragen müssen nun auch in Deutschland behandelt werden.

Wie arbeiten die 50 Außenstellen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben in Bezug auf den Vertrieb des Erstickungsbeutels?
Da auch Medikamente bei B. vorrätig waren, die nicht frei verfügbar sind und allein der ärztlichen Verordnung unterliegen, muss geprüft werden, ob auch bei anderen DGHS-Außen- und Kontaktstellen Vertriebsmöglichkeiten bestehen.
Die DGHS muss ihre menschenverachtenden Geschäfte unverzüglich einstellen. Warum wird über die DGHS unter dem Deckmäntelchen der Menschenliebe für 85 Mark ein Plastiksack vertrieben, der für 10 Pfennig an jedem deutschen Supermarkt erhältlich ist?
Da auch insgesamt 4000 Mark geflossen sind, muss überprüft werden, ob sich auch bei anderen DGHS-Mitarbeitern entsprechende Kontobewegungen in ihrem Finanzbereich abspielen.
Alle demokratischen Parteien und Sozialorganisationen sind nun aufgefordert, mit großer Sorgfalt den Versuch der politischen Einflußnahme der Sterbehelfer in Deutschland eine menschenwürdige Alternative entgegenzusetzen. Dazu braucht es den Ausbau der Hospizarbeit und Palliativmedizin und die Verwirklichung der Hospizidee im Gesundheitswesen