Pressemeldungen

10.06.2013

Demenzkranke brauchen Solidarität und Unterstützung

Zum Tod von Walter Jens erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Berlin. „Walter Jens war ein überzeugter Humanist und wortgewandter Streiter. Besonders die Diskussion über Sterbehilfe hat uns immer wieder zusammen gebracht. Vor Ausbruch seiner Demenz-Erkrankung hat er sich immer für das Recht auf Tötung öffentlich stark gemacht. Er war der Überzeugung, dass nur der Mensch selbst über den Zeitpunkt seines Todes entscheiden darf. Er machte mir damals immer deutlich, dass ein Leben ohne seine geistigen Fähigkeiten für ihn sinnlos sei. So stand es auch in seiner Patientenverfügung.

Obwohl Walter Jens Tötung auf Verlangen nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für sich persönlich als möglichen Weg gesehen hat, ist er jetzt eines natürlichen Todes gestorben. Nicht Maximal-Therapie bis zuletzt oder Töten zeichneten seine letzten Lebensjahre aus, sondern einfühlsame Begleitung. Seine Frau Inge Jens hat immer wieder deutlich gemacht, dass er sich diese Zeit früher im gesunden Zustand zwar nicht so gewünscht, er aber trotzdem Lebensfreude empfunden hat. Damit ist Walter Jens ein Beispiel für viele gesunde Menschen, die ein Leben mit Einschränkungen für undenkbar und unerträglich halten. Aber die Lebensbejahung in der Krankheit ist nur möglich, wenn Betroffene und Angehörige eine optimale Unterstützung erhalten. Auch das ist ein Signal an Gesellschaft und Politik. Das Leben mit dem Schicksal Demenz ist nur möglich, wenn die Betroffenen Solidarität und Unterstützung erhalten.“


Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.