Pressemeldungen

21.10.2008

Deutsche Hospiz Stiftung: Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen ist Schritt in richtige Richtung/ Nachbesserungsbedarf besteht

Berlin. „Im heute von den Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach, Katrin Göring-Eckardt und René Röspel vorgestellten Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen sind endlich zentrale Forderungen der Deutschen Hospiz Stiftung aufgenommen. Er ist ein großer Schritt in die richtige Richtung“, zeigt sich der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, erfreut. „Besonders positiv ist, dass Beratungsgesprächen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Wir wissen aus der Praxis, dass viele Menschen eine diffuse Angst vor ‚Überversorgung und medizinischen Apparaten’ haben und dass sie hospizliche und palliativmedizinische Angebote häufig gar nicht kennen. Erst nach gründlicher Aufklärung sind sie in der Lage, einen differenzierten Willen zu bilden und wirklich selbstbestimmt zu entscheiden. Dass dies berücksichtigt ist, ist von herausragender Bedeutung.“

Bedingungen für Patientenverfügungen ohne Reichweitenbeschränkung überdenken

Dennoch gebe es noch einiges nachzuarbeiten, stellt Brysch klar. „Die Bedingungen für eine Patientenverfügung ohne Reichweitenbeschränkung sollten noch einmal überdacht werden. Die Patienten müssen sich laut dem Entwurf nicht nur von einem Arzt beraten lassen, sondern zusätzlich auch noch einen Notar aufsuchen und diesen selbst bezahlen. Es ist aber nicht einsichtig, warum gerade ein Notar eine optimale Beratung sicherstellen soll. Die Erfahrung zeigt, dass es unerheblich ist, ob Rechtsanwälte, Notare oder andere Beratungsstellen beim Verfassen von Patientenverfügungen unterstützen – viel wesentlicher ist, dass die Berater in Bezug auf Patientenverfügungen auch wirklich fachkundig sind.“

Beim mutmaßlichen Willen nachbessern

Nachbesserungsbedarf besteht auch bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens. Für den Fall, dass keine bzw. keine valide Patientenverfügung vorliegt, nennt der Entwurf konkrete Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen. „Das ist begrüßenswert“, hält Brysch fest. „Was hingegen fehlt, ist ein eindeutiges Verfahren, das vorschreibt, wer dazu zu befragen ist. Einen detaillierten Vorschlag hat die Deutsche Hospiz Stiftung in einem eigenen Gesetzentwurf gemacht http://www.hospize.de/docs/stellungnahmen/gesetz_01.pdf .“ Brysch mahnt die Parlamentarier nun zur Eile: „Die derzeitige Rechtslage ist katastrophal, ein Patientenverfügungsgesetz ist dringend erforderlich. Der vorliegende Entwurf muss so schnell wie möglich überarbeitet und in den Bundestag eingebracht werden, wenn in dieser Legislaturperiode noch ein Gesetz verabschiedet werden soll.“

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern.