Pressemeldungen

19.07.2006

Deutsche Hospiz Stiftung: Hospiz-Schließungen offenbaren bundesweite Finanzierungsmisere / Hälfte aller Hospizbetten fällt in Schleswig-Holstein weg

Kiel / Berlin. „Die heute bekannt gewordenen Schließungen der Hospize in Elmshorn und Geesthacht sind ein alarmierendes Beispiel für die problematische Finanzierungslage aller 144 stationären Hospize in Deutschland“, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Zum ersten Mal seit der Einführung des Paragraphen 39a Sozialgesetzbuch V (SGB V) vor 10 Jahren können zwei Hospize dem finanziellen Druck nicht mehr standhalten und müssen schließen. Das ist nicht nur eine Katastrophe für die Beschäftigten, sondern erst recht für die Schwerstkranken und Sterbenden. Damit fallen allein in Schleswig-Holstein von insgesamt 65 Hospizbetten 32 weg. Das ist die Hälfte aller Betten. Wie die Elmshorner Nachrichten am 19. Juli berichteten, verweist der Leiter der beiden Einrichtungen auf die Krankenkassen. Deren „interne Marschrichtung“ sei durch solche Sparmaßnahmen geprägt, die ambulante Dienste und Pflegeheime stationären Hospizen vorzögen. „Statt zu einer soliden Finanzierung führt der Hospiz-Paragraph 39a SGB V dazu, dass Krankenkassen stationäre Hospize schlichtweg deckeln“, verdeutlicht Brysch.

Hospize müssen Zukunft haben

Stationäre Hospize sind kein Auslaufmodell. Deswegen hat die Deutsche Hospiz Stiftung den Entwurf eines Palliativleistungsgesetzes in die gesundheitspolitische Diskussion eingebracht. Einzelne Aspekte des Entwurfes sind bereits in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform 2006 aufgenommen. Sie drohen jedoch im Gerangel der Lobby-Interessen unterzugehen. „Jetzt ist die Regierungskoalition gefordert, die Gesundheitsreform im Sinne der Schwerstkranken und Sterbenden umzusetzen“, fordert Brysch. Der Gesetzentwurf der Deutschen Hospiz Stiftung schafft nicht nur die gesetzliche Grundlage für einen Rechtsanspruch aller Versicherten auf Palliativversorgung. Er definiert erstmals den leistungsberechtigten Patienten für palliative Versorgung und schränkt damit die Möglichkeit der Krankenkassen ein, Patienten nach eigenen Maßstäben auszusondern. Er stellt vor allen Dingen stationäre Hospize auf eine sichere Finanzierungsgrundlage. „Hospize müssen Zukunft haben, deshalb sieht der Gesetzentwurf eine Vollfinanzierung dieser Einrichtungen aus einem Topf, nämlich der gesetzlichen Krankenversicherung, vor“, erklärt Brysch. Damit entfiele auch der Eigenanteil von 10 Prozent, den die Hospize bislang nach § 39a SGB V tragen müssen. Gleiches gilt für den Eigenteil der Patienten, der über 600 Euro monatlich betragen kann. Ebenso soll die Pflegeversicherung in die Finanzierung der stationären Hospize nicht mehr einbezogen werden.
Palliativversorgung oder Palliative-Care ist die umfassende medizinische, pflegerische und psychosoziale Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase.

Hintergrund

In diesem Jahr erinnert die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung an ihr 10-jähriges Bestehen. Sie ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Die Deutsche Hospiz Stiftung finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.