Pressemeldungen

30.06.2008

Deutsche Hospiz Stiftung: Kusch verwischt Unterschied zwischen Sterben und Töten / Narzisstische Selbstdarstellung statt echter Auseinandersetzung um Würde am Lebensende

Berlin. „Laut unserer Verfassung gibt es ein Recht auf Leben und es gibt ein Recht auf Sterben. Es gibt aber kein Recht auf Tötung“, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, zu den aktuellen Ereignissen um den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch. Der hat nach eigener Aussage am vergangenen Samstag einer Frau aus Süddeutschland Beihilfe zur Selbsttötung geleistet. In der Diskussion um die Kommerzialisierung von Sterbehilfe und Würde am Lebensende ist der elementare Unterschied zwischen Sterben und Töten aus dem Fokus geraten. Gerade hier aber müssen Politik und Gesellschaft wieder Klarheit finden. „Wir dürfen nicht einem politischen Amokläufer aufsitzen, der scheinbar aus tiefstem Narzissmus die Angst der Menschen vor Pflege missbraucht, nur um öffentliche Aufmerksamkeit auf seine eigene Person zu lenken“, betont Brysch.

Kusch versteht es, den Unterschied zwischen Sterben und Töten nicht nur zu verwischen, sondern auch ad absurdum zu führen. Er betont zwar, dass die von ihm mit Medikamenten für den Suizid versorgte Frau ihre Entscheidung zu sterben, selbstbestimmt und in völliger Freiheit getroffenen habe. Auf ihre Angst, zum Pflegefall zu werden, also die Bedingungen unter denen sie sie getroffen hat, geht Kusch aber nicht ein. Genau aus dieser Angst zieht es laut einer Umfrage mehr als ein Drittel der Deutschen vor, lieber selbst Schluss zu machen statt zum Pflegefall zu werden. Ginge es Kusch tatsächlich um eine politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung um Würde am Lebensende, müsste er genau auf diese Bedingungen eingehen. „Durch seine selbstgerechte und pervertierte Art disqualifiziert er sich selbst: Kusch als Exekutor? Nichts berechtigt diesen Mann, sich zum Herr über Leben und Tod aufzuschwingen“, verdeutlicht Brysch.

Für die Politik gilt es, jetzt zu handeln. Einmal mehr ist fünf nach zwölf als fünf vor zwölf. Einerseits ist die Politik gefordert, für verbesserte Bedingungen am Lebensende zu sorgen. Andererseits muss sie endlich eine gesetzliche Regelung zum Verbot der kommerzialisierten Sterbehilfe verabschieden. Mit letzterem will sich zumindest der Bundesrat am kommenden Freitag beschäftigten. „Eins muss dabei klar sein: Suizidhilfe ist keine Sterbebegleitung. In diesem Sinne müssen die Politiker zum Wohl der schwerstkranken und sterbenden Menschen über Parteigrenzen hinweg an einem Strang ziehen, “fordert Brysch.

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.