Pressemeldungen

19.12.2008

Deutsche Hospiz Stiftung: Luxemburg macht sich selbst zum Schlusslicht Europas – aktive Sterbehilfe untergräbt Patientenschutz

Berlin. „In Fragen des Patientenschutzes hat sich Luxemburg selbst zum Schlusslicht Europas gemacht“, kommentiert Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, die gestrige Entscheidung der luxemburgischen Abgeordneten, aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierten Suizid zu legalisieren. „Straflose aktive Sterbehilfe beziehungsweise ärztliche Suizidhilfe bedeuten nicht eine Ergänzung oder Fortführung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen, die Angst haben, anderen zur Last zu fallen“, hält Brysch fest. „Die Schwächsten der Gesellschaft, die es eigentlich zu stärken und zu schützen gilt, werden so unter unerträglichen Druck gesetzt.“

Das Gesetz atmet den Geist kompletter Ahnungslosigkeit

Die von den Verfassern des Gesetzes gelobte Kontrollkommission, die nach erfolgter Tötung tätig werden soll, bezeichnet Brysch als „Farce“. „In den Niederlanden erleben wir, wie so eine Kommission arbeitet: Mehr als fünfminütige Akteneinsicht ist nicht zu erwarten. Es stellt den Rechtsstaat auf den Kopf, wenn nach einer Tötung so verfahren wird. Das Gesetz atmet den Geist kompletter Ahnungslosigkeit. Gerade die Aussage der Mitverfasserin des Gesetzes, Lydie Err, nach einer schmerzlindernden, palliativen Behandlung seien Patienten nicht mehr fähig, klar zu denken und ihren Willen frei zu äußern, dokumentiert das. Die Autoren des Gesetzes haben offensichtlich nicht den geringsten Schimmer von professioneller Schmerzmedizin.“

Zwei Mal subjektiv ist noch lange nicht objektiv

Auch die im Gesetz enthaltene Verpflichtung, dass der behandelnde Arzt vor der Tötung einen Kollegen bezüglich der Schwere der Erkrankung des Patienten zu Rate ziehen muss, ist völlig unzureichend. „Leid ist niemals objektiv messbar – die subjektiven Einschätzungen zweier Ärzte ändern daran rein gar nichts. Zwei Mal subjektiv ist noch lange nicht objektiv“, erklärt Brysch. Zusammenfassend hält er fest: „Suizidhilfe und aktive Sterbehilfe sind keine Sterbebegleitung. Es gibt ein Recht auf Leben, und es gibt ein Recht auf Sterben. Aber es gibt kein Recht auf Tötung. Mit der getroffenen Entscheidung ist Luxemburg aus diesem zivilisatorischen Konsens ausgeschert.“

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.