Pressemeldungen

01.06.2006

Deutsche Hospiz Stiftung: Palliativleistungsgesetz behebt Mängel des Hausarztprinzips / Lüdenscheider Fall verdeutlicht fehlende Versorgungsstrukturen

Dortmund. „Lüdenscheid ist kein Einzelfall – es ist nur der erste, öffentlich wahrnehmbare Fall, dass ein Hospiz beinahe keinen Arzt für die medizinische Versorgung eines todkranken Patienten finden konnte“, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Wie die Westfälische Rundschau am Dienstag (30. Mai 2006) berichtete, versuchte das Lüdenscheider Hospiz im Amalie-Sieveking-Haus zunächst vergeblich, die ärztliche Versorgung eines todkranken Patienten sicherzustellen. Über 20 Mediziner lehnten demnach am Telefon einen Hausbesuch mit Begründungen wie „Patientenstopp“ oder „kein Geld dafür da“ ab. Auch die vom Hospiz eingeschaltete Kassenärztliche Vereinigung habe keine effiziente Unterstützung leisten können.

Seit Jahren sind der Deutschen Hospiz Stiftung Fälle dieser Art bekannt. „In der Regel erfährt die Öffentlichkeit davon allerdings nichts. Denn weder die Beteiligten noch die Hospize waren bislang aus Angst vor einer weiteren Verschlechterung ihrer Lage bereit, darüber offen zu reden“, erläutert Brysch. Der Lüdenscheider Fall zeigt deutlich, dass die Versorgungsstrukturen in stationären Hospizen reformbedürftig sind. Eine ständige, ärztliche Versorgung in stationären Hospizen, wie es sie bislang in Deutschland nicht gibt, scheitert vor allem an einer gesetzlichen Grundlage. Deshalb müssen Hospizpatienten meist durch einen externen niedergelassenen Arzt weiter betreut werden. „Gibt es diesen aber nicht oder ist kein Arzt greifbar, ist durch dieses Hausarztprinzip eine Versorgungslücke programmiert“, erklärt Brysch.

Entwurf für Palliativleistungsgesetz regelt ärztliche Versorgung

Genau dort setzt der in der vergangenen Woche in Berlin vorgestellte Entwurf der Deutschen Hospiz Stiftung für ein Palliativleistungsgesetz an. Darin ist ausdrücklich die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung durch das Hospiz geregelt. „Wäre dieser Entwurf bereits umgesetzt, gebe es eine ständige ärztliche Verantwortung in jedem stationären Hospiz“, sagt Brysch. Eine palliativärztliche Versorgung wäre dann kein Glückspiel mehr für den Patienten. Der ist bislang, wie der Lüdenscheider Fall zeigt, von einem besuchswilligen Arzt abhängig.

Hintergrund

In diesem Jahr erinnert die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung an ihr 10-jähriges Bestehen. Sie ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Die Deutsche Hospiz Stiftung finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.