Pressemeldungen

06.09.2007

Deutsche Hospiz Stiftung: Richtlinien zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung müssen Patienten in den Vordergrund stellen

Patientenschutzorganisation legt Empfehlungen vor / Demenzkranke beachten

Düsseldorf. „Der Gemeinsame Bundesausschuss ist nun am Zug. Jährlich sterben 830.000 Menschen. Eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung muss mindestens 20 Prozent der Betroffenen erreichen“, fordert der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Bei der Vorstellung der Empfehlungen der Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden für die vom Gemeinsamen Bundesauschuss zu erarbeitenden Umsetzungs-Richtlinien, verwies Brysch am Donnerstag in Düsseldorf auf die große Verantwortung des „kleinen Gesetzgebers“. „Die Richtlinien müssen so wasserdicht sein, dass Patienten in der Auslegung des neuen Rechtsanspruchs nicht zum Spielball von Krankenkassen und Leistungserbringern werden“, erklärt Brysch.

Insbesondere die heute rund 1 Million demenziell erkrankten Menschen müssen in den Blick genommen werden. „Ist die Rede von Palliativpatienten und Palliativmedizin denken die meisten allein an Krebspatienten und Schmerztherapie – dabei benötigen gerade die Demenzkranken aufgrund ihrer häufig unterschiedlichen Krankheiten palliative Versorgung“, erläutert Brysch. Diese Patientengruppe taucht auch in der durch den aktuellen Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen neu entfachten Pflege-Diskussion nur unzureichend auf. Dabei ist es wichtig, das Angebot nicht zuletzt auf diese große Patientengruppe auszurichten, die ihren Bedarf an palliativer Versorgung nicht mehr selbst äußern kann.

Nach Ansicht der Deutschen Hospiz Stiftung darf es auch keine starren Zeitfenster oder eine zu enge Definition des Anspruchsberechtigten in den Richtlinien geben. „Für Menschen, die nicht unmittelbar Sterbende sind, muss eine vorübergehende Krisenintervention durch ambulante Palliativdienste möglich sein“, fordert Brysch. Wichtig ist es zudem, dass der ambulante Palliativdienst an jedem Ort tätig werden kann, sei es zu Hause oder im Pflegeheim. „Wir dürfen hier nicht die Fehler der vergangenen 20 Jahre wiederholen, die zum Beispiel dazu geführt haben, dass die 680.000 Menschen, die derzeit in Pflegeheimen leben, von der Aufnahme in ein stationäres Hospiz faktisch ausgeschlossen bleiben“, mahnt Brysch. Die Deutsche Hospiz Stiftung setzt sich deshalb dafür ein, dass die Richtlinien möglichst präzise und patientenzentriert gefasst werden.

Die Empfehlungen sind unter folgendem Link abrufbar:
http://www.hospize.de/ftp/sonder_hib_empfehlungen.pdf

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.