Pressemeldungen

17.07.2003

Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt Kommission für Patientenverfügungen - Endlich Anwalt der Schwerstkranken und Sterbenden beteiligen!

Dortmund / Berlin. Das Bundesjustizministerium will jetzt die Forderung der Deutschen Hospiz Stiftung umsetzen und eine Kommission für Patientenverfügungen einrichten. An der Arbeit der Kommission und der Entwicklung eines Gesetzes zur Regelung von Patientenverfügungen dürfen aber nicht nur Wissenschaftler und Leistungserbringer des Gesundheitswesens, sondern müssen vor allem die Betroffenen selbst beteiligt sein. Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Stiftung: „Schwerstkranke und Sterbende können nicht an Konferenzen und Kommissionssitzungen teilnehmen. Das darf nicht dazu führen, dass wiederum über die Köpfe der Betroffenen entschieden wird. Wir sollten aus den Erfahrungen der bestehenden Kommissionen der Bundesregierung lernen. Diese haben bisher mehr über die Köpfe der Beteiligten hinweg geredet, statt mit den Betroffenen selbst zu sprechen.“

Hintergrund

Die Deutsche Hospiz Stiftung, Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende mit Sitz in Dortmund, hatte gestern in Berlin eine zügige gesetzliche Regelung für die Anwendung von Patientenverfügungen gefordert. War bislang die Entscheidung über die Zuständigkeit der Vormundschaftsgerichte bei Behandlungsabbruch den einzelnen Richtern vorbehalten, hatte ein BGH-Beschluss im März über eine generelle Zuständigkeit der Vormundschaftsrichter – auch bei vorliegender Patientenverfügung – zu völliger Verwirrung geführt.

Die Stiftung hat seit ihrer Gründung 1995 eine stetig wachsende Zahl von Unterstützern und finanziert sich ausschließlich durch Spenden und Beiträge von etwa 55.000 Spendern und Mitgliedern. Das Zentralinstitut für soziale Fragen hat der gemeinnützigen Organisation sein Spendensiegel verliehen – das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.