Pressemeldungen

01.09.1999

Deutsche Hospiz Stiftung fordert Rücktritt des DGHS-Präsidiums - Wien: Gerichtsurteil gegen DGHS-Sterbehelfer

Sieben Jahre nach der Festnahme des damaligen DGHS-Präsidenten Atrott hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen heute das Urteil gegen einen weiteren hochrangigen Mitarbeiter der DGHS verkündet. Wegen "Mithilfe am Selbstmord" nach § 78 des österreichischen Strafgesetzes muss Christoph B., Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), nun 15 Monate Haft antreten. Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt das Urteil und sieht sich in ihrer Auffassung gegen die Praktiken der DGHS bestätigt. Sie fordert das DGHS-Präsidium auf, die Konsequenzen zu ziehen und zurückzutreten.

Am 22. März 1999 hatte der 35-jährige bei der 93-jährigen Wienerin Dr. Theresia G. aktive Sterbehilfe geleistet. Das Instrument: ein Plastikbeutel (sogenannter "Exit-Bag"), den sich die alte Dame mit Hilfe des Angeklagten überzog. Ein langsamer Erstickungstod trat ein. Der Plastikbeutel und Gift-Medikamente waren zuvor in verschiedenen Ausgaben der DGHS-Mitgliederzeitung angeboten worden, die auch immer wieder Christoph B. als Mitarbeiter und Ansprechpartner nennt. Auch Theresia G. war DGHS-Mitglied - so lernten sich Täter und Opfer kennen, und die 93-jährige "schenkte" dem Angeklagten im Vorfeld 25.000 Schilling.

Gutachterstreit über Ausmaß der Abartigkeit

Wegen unterschiedlicher psychologischer Gutachten zog sich die heutige Verhandlung hin. Während Gerichtspsychiaterin Martha Brenneis Christoph B. seelische Abartigkeit in Form frühzeitigen "psychosozialen Rückzugs" in "Erlöserideen" bescheinigt und für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig Abnorme plädierte, widersprach ihr Kollege Heinz Polz. Dieser stellte bei dem DGHS-Mitarbeiter keine Abartigkeit höheren Grades fest.

Befürchtungen bestätigt - wer kontrolliert übrige DGHS-Mitarbeiter?

Elke Simon, Diplom-Theologin am Schmerz- und Hospiztelefon der Deutschen Hospiz Stiftung, sieht mit den gutachterlichen Feststellungen ihre schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses stellt sie die Frage, "mit welcher Berechtigung und Befähigung die von der DGHS veröffentlichten Ansprechpartner Schwerstkranken und Hilfesuchenden zur Seite stehen?" In der Sterbebegleitung gibt es Qualifikationen und Qualitätsstandards, die in der Hospizarbeit verwirklicht sind und eine menschenwürdige Alternative zur aktiven Sterbehilfe darstellen. Bei der DGHS dagegen wird Sterbebegleitung "auch von Psychopathen vollzogen, die selber einer Behandlung bedürfen". Weiterhin wirft Simon die Frage auf, ob sich unter den übrigen DGHS-Beratern noch weitere psychisch Kranke befinden. "Denn die DGHS-Praktiken ziehen offenbar nicht nur skrupellose Geschäftemacher an, sondern auch selbsternannte Richter über Leben und Tod."