Pressemeldungen

24.01.2007

Deutsche Hospiz Stiftung fordert Straftatbestand gegen das Geschäftemachen mit dem Tod - Heute zu entscheidender Wuppertaler Fall zeigt Dringlichkeit politischen Handelns

Dortmund. „Solange es keinen Straftatbestand gegen das Geschäftemachen mit dem Tod gibt, kann sich jeder, vom Studenten bis zur Schweizer Sterbehelferorganisation, das Leid suizidgefährdeter Menschen zu Nutze machen“, warnt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Wie dringlich eine solche gesetzliche Regelung ist, zeigt der heute vor dem Wuppertaler Landgericht zur Entscheidung stehende Fall. Ein Student ist in 16 Fällen angeklagt, über das Internet erhebliche Mengen Tod bringender Mittel verkauft zu haben. Sechs seiner „Kunden“ kamen dadurch zu Tode. „Dieser Fall zeigt deutlich, wie groß die Gefahr der Kommerzialisierung des Suizids ist“, erklärt Brysch. Gerade das Internet stellt sich dabei als Plattform nahezu unerschöpflicher Möglichkeiten dar. Die Staatsanwaltschaft Landshut ermittelt in einem weiteren, gleich gelagerten Fall. Die Anonymität macht es Verkäufern und verzweifelten Menschen gleichermaßen leicht. Der wachsende Markt hat sich in Deutschland bereits durch Sterbehelferorganisationen professionalisiert. Das ist eine deutliche qualitative Änderung im Bereich der Vermittlung von Selbsttötungs-Möglichkeiten. Dabei schieben Anbieter wie der angeklagte Student nicht einmal mehr Altruismus vor, wie dies die Sterbehelfer aus der Schweiz tun, sondern lassen ihr Gewinnstreben klar erkennen. „Hier ist die Politik dringend zum Handeln aufgefordert. Ein entsprechender Gesetzesantrag, der durch Saarland, Thüringen und Hessen bereits 2006 in den Bundesrat eingebracht wurde, muss so schnell wie möglich geltendes Recht werden“, fordert Brysch.

Wichtige Fakten:

Der Vertrieb von nicht zugelassenen Medikamenten ist in Deutschland verboten. Anders sieht das bei der gewerbsmäßigen Vermittlung von assistiertem Suizid aus. Sie ist eine auf Gewinn ausgerichtete Leistung und in Deutschland nicht verboten. Gleiches gilt für die geschäftsmäßige Vermittlung von assistiertem Suizid. Sie setzt allein die Wiederholung einer solchen Vermittlung voraus. Im Gegensatz zum deutschen Recht darf ein Arzt in der Schweiz Tod bringende Mittel verschreiben. Da dort auch nur die gewerbsmäßige Vermittlung, also die beim Täter auf Gewinn ausgerichtete Vermittlung unter Strafe gestellt ist, können Repräsentanten Schweizer Sterbehelferorganisationen auch bei Gewinnerzielung nicht bestraft werden, weil sie selbst nicht tätig werden.

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.