Pressemeldungen

12.05.2009

Deutsche Hospiz Stiftung optimistisch: Gutes Patientenverfügungsgesetz kann gelingen

München/ Berlin. Der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, zeigt sich angesichts der bevorstehenden Bundestagsabstimmung über ein Patientenverfügungsgesetz optimistisch. In einem Debattenbeitrag für die „Süddeutsche Zeitung“ vom Dienstag schreibt er, mit weiteren Änderungsanträgen könne es letztendlich gelingen, die heute noch unentschlossenen Abgeordneten zu überzeugen und ein gutes Gesetz zu verabschieden.

Brysch attestiert insbesondere der Gruppe um die Abgeordneten Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust, hinzugelernt zu haben. In einem Änderungsantrag zu ihrem ursprünglichen Entwurf hatte die Gruppe vor wenigen Tagen die Sinnhaftigkeit von Beratungsgesprächen unterstrichen und als Soll-Vorschrift in ihren Gesetzesvorschlag aufgenommen. Allerdings kritisiert Brysch weiterhin, dass die Gruppe auf die Schriftform bei Patientenverfügungen verzichten will und Freiheiten vor allem dem behandelnden Arzt einräumt, der die Patientenverfügung nur „unter Berücksichtigung“ des Patientenwillens prüfen soll, ohne strikt daran gebunden zu sein.

Um Patienten vor Fremdbestimmung und Umdeutungen ihrer Patientenverfügung zu schützen, sei es erforderlich, dass Verfügungen schriftlich vorliegen, hinreichend aktuell seien und nach fachkundiger Beratung entstanden seien, formuliert Brysch die Anforderungen an ein Patientenverfügungsgesetz. Nur so könne sichergestellt werden, dass Verfügungen auch wirklich dem gegenwärtigen Willen des äußerungsunfähigen Patienten entsprächen. Allein Beratung schütze vor folgenschweren Irrtümern bei der Patientenverfügung.

Eine klare Absage erteilt Brysch denjenigen, die ein Patientenverfügungsgesetz für nicht notwendig erachten. Diese von der organisierten Ärzteschaft unterstützte Gruppe verkenne, „dass sich sowohl Patienten als auch Ärzte und Richter zurzeit im ethischen und juristischen Treibsand befinden“. Die derzeitige Konfusion sei kaum zu überbieten, es hänge im Augenblick von der Person des Richters und damit vom Zufall ab, wie an Vormundschaftsgerichten über lebensverlängernde Maßnahmen entschieden werde. Es sei eine „erstaunliche Schlussfolgerung, aus dieser Situation abzuleiten, einer vermeintlichen ‚Überregulierung’ entgegen wirken zu müssen“. Im Gegenteil bedürfe es endlich einer sinnvollen Regulierung, um „den Wildwuchs von Interpretationsfreiheiten“ einzudämmen.

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern.