Pressemeldungen

28.07.1998

Emnid: 75 Prozent der Menschen würden Willenserklärung verfassen, aber: Massive Verunsicherung über Patiententestamente

Die Verunsicherung und der Informationsbedarf in der Bevölkerung sind groß. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zur "Hilfe zum Sterben" und der damit verbundenen dringenden Empfehlung an alle Menschen, eine "Patientenverfügung" noch in gesunden Tagen abzufassen sowie den von der Bundesärztekammer jetzt verabschiedeten "Grundsätzen zur Sterbebegleitung", stehen bei der Deutschen Hospiz Stiftung die Telefone nicht mehr still. Fragen wie "Wie muss ich eine Verfügung verfassen?" bewegen die Menschen. Nach einer aktuellen Emnid-Umfrage der Deutschen Hospiz Stiftung würden 75 Prozent der Deutschen eine Willenserklärung verfassen. 60 Prozent davon möchten bei der Abfassung gerne eine Hilfestellung. Da die meisten Patientenverfügungen nach dem OLG-Urteil und der soeben erfolgten Änderung des Betreuungsrechts ungültig geworden sind, empfiehlt die Deutsche Hospiz Stiftung die Medizinische Patientenanwaltschaft, die auch von der Bundesärztekammer unterstützt wird.

Mit Hilfe der Medizinischen Patientenanwaltschaft kann man dem behandelnden Arzt die Person seines Vertrauens mitteilen, die am besten über die eigenen Wünsche hinsichtlich medizinischer Behandlung informiert ist. Nur so ist es möglich, dass in einem Miteinander zwischen Arzt und Vertrauensperson individuell im Sinne des Schwerstkranken, der sich in der betreffenden Situation oft nicht mehr äußern kann, entschieden wird. Diese Willenserklärung ist damit die Konsequenz aus dem Frankfurter OLG-Urteil und entspricht auch den aktuellen "Richtlinien zur ärztlichen Sterbebegleitung" der Bundesärztekammer.

Eindringlich warnt die Deutsche Hospiz Stiftung vor unseriösen Patientenverfügungen, die derzeit fast inflationär in Umlauf gebracht werden. Formulare, in denen man nur die Situation ankreuzen muss, in denen ein Behandlungsabbruch gewünscht wird, oder aber Vordrucke, die nur unterschrieben werden müssen, können in der Praxis nicht bestehen. Auch Formalien wie eine ständige Aktualisierung und Handschriftlichkeit sind zu beachten.

Hinweise, wie ein solches Papier seriös und rechtlich gültig abzufassen und was zu beachten ist, gibt es gegen Einsendung von zehn Mark (Briefmarken, Verrechnungsscheck) bei:
Deutsche Hospiz Stiftung, Im Defdahl 5-10, 44141 Dortmund.