Pressemeldungen

18.07.2013

Entscheidende Schritte zur Reform der Organspende fehlen

Vor einem Jahr sind die Skandale in der Organspende bekannt geworden. Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Berlin. „Ein Jahr, nachdem die Skandale bekannt wurden, sind die entscheidenden Schritte zur Reform der Organspende noch nicht getan. Die Patientenschützer begrüßen zwar, dass der Gesetzgeber Manipulationen an der Warteliste unter Strafe gestellt hat. Zudem muss das Bundesgesundheitsministerium jetzt die Richtlinien der Bundesärztekammer für die Verteilung von Organen genehmigen. Somit kann sich der Gesundheitsminister seiner Verantwortung für das Regelwerk der Bundesärztekammer nicht mehr entziehen. Ohne den öffentlichen Druck wäre das nicht möglich gewesen. Denn die Probleme sind jahrelang bekannt.

Weiter kritisieren die Patientenschützer jedoch die fehlende Transparenz. So haben Schwerkranke auf der Warteliste kein Recht darauf, zu erfahren, auf welchem Platz sie stehen. Ebenso ist ihr Rechtschutz nicht klar geregelt. Es fehlt an Vertrauen, weil die privaten Akteure sich auch künftig selbst kontrollieren. Es kann nicht sein, dass eine Prüfkommission mit Akteuren des Transplantationssystems besetzt ist, die die Prüfungen neben ihrem Beruf organisieren.

Allein für die 2250 Lebertransplantationen aus den Jahren 2010 und 2011 hat das Gremium über ein Jahr gebraucht. Auf diese Ergebnisse wartet die Öffentlichkeit immer noch. Die Mehrheit der Transplantationen aus diesen Jahren sind noch gar nicht geprüft worden, dazu gehören Herz-, Nieren- und Lungentransplantationen. Ebenso ist die private Stiftung DSO kein Erfolgsmodell. Zwar wurden hunderte Millionen Euro ausgegeben, das Vertrauen der Bevölkerung ist jedoch nicht gewachsen und es gibt auch nicht mehr Organspender.“


Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.