Pressemeldungen

14.02.2013

Familienpflegezeit ist das Gesetzespapier nicht Wert

Die Anfang 2012 eingeführte Pflegezeit für Familien wird nur in 147 Fällen genutzt. Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:


Berlin. „Mit der Familienpflegezeit wollte Bundesministerin Schröder die Erfolge der Elternzeit wiederholen. Doch die Familienpflegezeit der Ministerin ist das bedruckte Gesetzespapier nicht Wert. Mit 44.000 Anträgen hat die Bundesregierung gerechnet. Tatsächlich liegen 147 Anträge und 123 Bewilligungen vor. Das heißt: Für die Gesetzgebung und seine Verwaltung wird mehr Geld ausgegeben, als für die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. So kann den 1,2 Millionen pflegenden Angehörigen nicht geholfen werden. Die Patientenschützer fordern die Bundesregierung auf, das Schaufenstergesetz jetzt zu reformieren. Es muss einen gesetzlichen Anspruch auf eine Familienpflegezeit geben. Der Arbeitgeber muss verpflichtet werden, eine solche Zeit einzuräumen. Der Bund muss die Kosten dafür übernehmen.“


Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.