Pressemeldungen

12.08.2014

Fixierungen im Pflegeheim: Gesundheitsminister müssen Druck auf den MDK ausüben

Berlin. "Bundesweit feiern die Landesregierungen die sinkende Zahl der genehmigten Fixierungen in Pflegeeinrichtungen als ihre Erfolge. Doch die Minister schmücken sich mit fremden Federn. Denn immer mehr Träger praktizieren inzwischen Alternativen zur Fixierung und stellen den Sinneswandel als Qualität ihrer Pflege heraus. Die Ruhigstellung mit Medikamenten wird in diesem Zusammenhang nicht thematisiert. Im Ergebnis liegen den Richtern somit weniger Anträge auf freiheitsentziehende Maßnahmen vor. 145.000 zählt der Medizinische Dienst der Krankenkassen; Patientenschützer gehen von einer doppelt so hohen Zahl wegen der Grauzone aus. Danach werden täglich bis zu 300.000 Menschen in Pflegeheimen mit Gurten ans Bett oder den Rollstuhl gefesselt oder mit Bettgittern und Medikamenten am Aufstehen gehindert. Das entspricht der Einwohnerzahl von Bonn oder Karlsruhe. Dabei wäre der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei seinen Besuchen in Pflegeeinrichtungen aufgefordert, nicht genehmigte Fixierungen zur Anzeige zu bringen. Tatsächlich passiert nichts. Hier sind die Gesundheitsminister der Länder gefordert, Druck auf den MDK auszuüben. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf, das Problem auf die Tagesordnung der nächsten Gesundheitsministerkonferenz zu setzen. Außerdem muss die Frage geklärt werden, wer die Kosten für die alternativen Methoden bezahlt, die freiheitsentziehende Maßnahmen unnötig machen. Es darf nicht sein, dass allein die Pflegebedürftigen dafür zahlen. Hier sind die Krankenkassen gefordert."

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.