Pressemeldungen

11.06.2013

Für Fehlversorgung mit Medikamenten will niemand Verantwortung tragen

Zum Arzneimittelreport der Barmer GEK erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Berlin. „Für Demenzkranke und pflegebedürftige Menschen sind die Ergebnisse des Arzneimittelreports 2013 erschreckend. Sie erhalten zu viele, in der Wirkung nicht aufeinander abgestimmte und falsche Medikamente. Dieser Gift-Cocktail macht die Menschen kränker, als sie sind, führt zu vorzeitiger Demenz und sorgt für häufigere Krankenhauseinweisungen. Dafür werden Wirkstoffe, die helfen, wie etwa Antidementiva, viel zu selten verabreicht. Diese Fakten liegen auf dem Tisch. Aber niemand trägt die Verantwortung dafür.

Selbst bei Pflegebedürftigen, die professionelle Hilfe erhalten, sieht die Situation nicht besser aus. Ambulante Pflegedienste, Pflegeheime, Ärzte und Krankenhäuser behandeln auf Kosten der Gesundheit nebeneinander her. Auch bei Patienten, deren Daten für die Leistungsanbieter in einer Akte zusammengefasst sind, taucht die Fehlversorgung auf. Solche Fälle, die viele 100.000 Menschen betreffen, werden in keiner Behandlungsfehler-Statistik erfasst.

Der behandelnde Arzt ist scheinbar nicht in der Lage, Wechselwirkungen von Medikamenten zu erkennen und auszuschließen. Selbst Warnungen durch Rote-Hand-Briefe werden ignoriert. Da die Krankenkasse selbst nicht aktiv wird, muss den Ärzten bei offensichtlichem Fehlverhalten die Approbation entzogen werden. Die Ärztekammern sind zu solch weitreichenden Schritten nicht bereit. So lange wir für schlechte Qualität gutes Geld bezahlen, wird sich daran nichts ändern.“


Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.