Pressemeldungen

15.08.2017

Heilpraktikergesetz bietet keinen Patientenschutz - Gröhe muss handeln

Nachdem die Staatsanwaltschaft in Krefeld gegen einen Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung ermittelt, hat der Kreis Viersen ihm untersagt, seiner Praxis nachzugehen. Jetzt wurde bekannt, dass der Nachbarkreis Wesel allen Empfehlungen zum Trotz, diesem Heilpraktiker erlaubt hat, seine Tätigkeit auszuüben. Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. „Das Heilpraktikerrecht in Deutschland ist grotesk. Doch Bundesgesundheitsminister Gröhe schaut zu, wenn es um den Patientenschutz geht. Es darf nicht sein, dass ein Heilpraktiker nach einem Tätigkeitsverbot im Kreis Viersen einfach nach Wesel zieht und dort weiterpraktizieren kann. Denn Viersen hat dem Heilpraktiker nach den Vorfällen in Brüggen-Bracht die Tätigkeitserlaubnis nicht ohne Grund entzogen. Schließlich geht es um fahrlässige Tötung und Körperverletzung.

Der Fall zeigt, dass es mit dem Heilpraktikerrecht  so nicht weitergehen kann. Für den Schutz der Patienten gibt es bislang keine klaren Regeln. Auch fehlen bundesweit einheitliche Standards für den Heilpraktikerberuf. Sowohl für Heilpraktiker als auch für ihre Methoden gilt derzeit: Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Damit haben Heilpraktiker einen sehr breiten Handlungsspielraum. Eine Qualitätssicherung ist so nicht möglich. Patienten können kaum zwischen einem seriösen Anbieter und einem Scharlatan unterscheiden. Daran ändern auch öffentliche Verzeichnisse aller zugelassenen Heilpraktiker nichts.
 
Mit der Reform des Heilpraktikergesetzes wurde lediglich eine Überarbeitung der Zulassungsverfahren auf den Weg gebracht. Das ändert nichts daran, dass die Heilpraktikerprüfung auch ohne vorherige Ausbildung ablegt werden kann. Der Gesetzgeber muss endlich die Qualifikation für den Heilpraktikerberuf verbindlich regeln. Wir brauchen eine deutschlandweit einheitliche, verbindliche Ausbildung oder ein Studium. Basis hierfür müssen klar definierte Lehr- und Studienpläne sein. Außerdem muss für Heilpraktiker künftig die klare Regel gelten: Verboten ist alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.“


Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.