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04.02.2016

Jahresstatistik: Stiftung leistet Intensivberatungen wie selten zuvor

Dortmund. Einer sterbenskranken Patientin verwehrt die Krankenkasse den Wechsel vom Pflegeheim ins Hospiz. Ein Dialyse-Patient soll die Fahrtkosten zur regelmäßigen Blutwäsche selbst bezahlen. Ein Sanitätshaus tauscht den defekten Polstersitz eines Rollstuhls gegen ein Holzbrett aus, auf dem die behinderte Frau täglich stundenlang sitzen soll. Drei Fälle von vielen, mit denen sich die Deutsche Stiftung Patientenschutz im vergangenen Jahr beschäftigt hat. Zwar sank die Zahl aller Kontakte um neun Prozent auf 25.600 Anfragen. Wie die Stiftung weiter mitteilt, sei diese Entwicklung aber nicht neu. Inzwischen gebe das Internet schnelle Antworten auf einfache Fragen.

Dafür hätten die Patientenschützer an ihren Standorten Berlin, Dortmund und München deutlich mehr intensive Beratungen als im Vorjahr geführt. Die Zahl aller Patientenschutzberatungen sei 2015 nochmals um 100 Fälle auf 2.600 Gespräche gestiegen. Auch die Beratungen zu Vorsorgedokumenten wie Patientenverfügungen, Vollmachten und Betreuungsverfügungen hätten zugenommen. Deren Anzahl stieg nach Stiftungsangaben bundesweit um 11 Prozent auf 9.000 Fälle. „Damit waren wir im vergangenen Jahr stark gefordert“, bilanziert Vorstand Eugen Brysch, „denn in jedem Fall geht Qualität vor Quantität“.

Pflegenden Angehörigen fehlt Unterstützung

Aber auch andere Themen forderten die Patientenschützer. Betroffene suchten Hilfe bei Verdacht auf Behandlungsfehler sowie in anderen Konflikten mit Medizinern, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Aber auch die Sparpolitik der Kranken- und Pflegekassen bei der Versorgung von schwerstkranken, pflegebedürftigen und sterbenden Menschen nahm nach Stiftungsangaben zu. So setzten sich die Patientenschützer häufig für eine höhere Pflegestufe ein, die die Pflegekassen zuvor abgelehnt hatten. Zu weiteren Dauerbrennern gehörten Monate lange Wartezeiten auf Facharzttermine, Fragen zu den neuen Pflegegraden sowie die mangelhafte Unterstützung von pflegenden Angehörigen, die im Berufsleben stehen. „Flickschustereien im Gesundheitssystem und soziale Ungerechtigkeiten machen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen das Leben schwer“, so Brysch.

Patientenverfügung nachbessern

Nach dem neuen Hospiz- und Palliativgesetz gehört eine palliative Versorgung von Patienten nun ausdrücklich zur Krankenbehandlung. Die Patientenschützer greifen diese Vorgabe auf und raten dringend dazu, Patientenverfügungen zu überprüfen und nachzubessern. Brysch: „Jeder sollte diese Zusage für den Bedarfsfall in seinem Dokument einfordern. Das gilt insbesondere auch für Pflegeheimbewohner. Wer das versäumt, verschenkt Lebensqualität und verzichtet auf sein gutes Recht.“

Das Patientenschutztelefon ist für Ratsuchende kostenfrei. Hilfe am Patientenschutztelefon gibt es in Berlin (030-2 84 44 84- 0), in Dortmund (0231-73 80 73-0) und in München (089-20 20 81-0).


Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.