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11.04.2000

Kasse setzt Frist zum Sterben Deutsche Hospiz Stiftung erwägt Musterprozess

Recklinghausen/Dortmund. Kurz vor ihrem Tod soll eine 68-jährige Krebskranke aus dem Hospiz abgeschoben werden. Grund: Gegen geltendes Recht verweigert ihre Krankenkasse, die AOK Recklinghausen, plötzlich die Kostenübernahme. "Kostendruck statt Menschenwürde", kritisiert die Deutsche Hospiz Stiftung in Dortmund den "Skandal".

Zunächst hatte die AOK den notwendigen Hospizaufenthalt von Irene Wüller bezahlt. Denn die eindeutige Diagnose der Ärzte lautet: Hirntumor, keine Chance auf Heilung, baldiger Tod. Doch die Kasse hatte der Krebskranken zum schnellen Sterben eine Frist gesetzt: zwei Monate. Danach sollte Irene Wüller dann in ein Pflegeheim abgeschoben werden. Die kühlen Kostenrechner der Krankenkasse wollen so den Sinn der Gesetze umgehen und sparen, um jeden Preis. Aber weder das Hospiz noch die Angehörigen können die finanziellen Belastungen tragen. Eugen Brysch, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Deutschen Hospiz Stiftung: "Wir stehen an der Seite der Sterbenden und ihrer Angehörigen, notfalls bis hin zum Musterprozess." Denn ein aktuelles Gutachten bestätigt eindeutig die Notwendigkeit des Hospizaufenthaltes.

Noch wird Irene Wüller im Hospiz "Zum Heiligen Franziskus" in Recklinghausen menschenwürdig betreut. Mit professioneller Schmerztherapie, Pflege, menschlicher Zuwendung und in der Nähe von Ehemann und Sohn, die sie so oft es nur geht besuchen. Zurück nach Hause kann sie keinesfalls. Ihr Ehemann und ihr einziger Sohn hatten sie bereits über Jahre hinweg gepflegt, so lange es nur irgendwie ging. Ihr Sohn, der 32-jährige Polizist Franz-Josef Wüller, war deswegen extra umgezogen und hatte sich in die Nähe seiner Eltern versetzen lassen. Doch nach einem schweren Dienstunfall konnte er ein Jahr lang nicht arbeiten. Kurz danach wurde auch noch der 73-jährige Vater schwer krank und musste operiert werden. Ärzte attestieren ihm, dass er seine Frau nicht mehr pflegen kann. Seither verbringt die Krebskranke ihre letzte Lebensphase stationär im Hospiz.

Ein tragischer Fall, an dem die AOK nun ein Exempel statuieren will. Plötzlich präsentiert sie ein Gutachten, das die Abschiebung in ein Pflegeheim rechtfertigen soll. Doch solche Einrichtungen können die qualifizierte Hospizarbeit und Schmerztherapie gar nicht leisten. Deswegen ist im Sozialgesetzbuch eine solche Abschiebung auch nicht vorgesehen.