Pressemeldungen

16.04.2014

Krankenhäuser: Umbau der Fallpauschalen nötig

Berlin. Statt sich in Verteilungskämpfen zu verlieren, sollten Bund und Länder die Chance nutzen, um einen gemeinsamen Zukunftsplan für die Krankenhäuser zu entwickeln, fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz. „Nur mehr Geld und weiter so ist die Strategie von gestern und hilft nicht, die Probleme des deutschen Krankenhauswesens zu lösen“, sagt Vorstand Eugen Brysch. Sowohl die Finanzierungsfragen als auch die angepeilte Krankenhausreform müssten zum Wohl der Patienten angegangen werden.

„Wir brauchen eine intelligente Reform, die die Herausforderung einer älter werdenden Gesellschaft meistert“, so die Patientenschützer. Dazu gehöre, dass alte, chronisch Kranke und pflegebedürftige Menschen aktiv und professionell versorgt werden. Die Betroffenen benötigten ein Konzept, das Lindern statt allein Heilen anbietet. Dafür müssten Fallpauschalen umgebaut werden.

„Ein falsches Anreizsystem führt dazu, dass bundesweit zu viel und unnötig operiert wird. Tatsächlich brauchen wir mehr Klasse als Masse. Nicht die 100. Operation sondern die beste Versorgungsqualität für die Patienten muss finanziell attraktiv werden“, so Vorstand Eugen Brysch.

Aus Sicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz brauche Deutschland einzelne Qualitätskliniken in Zentren und eine gute Basisversorgung in der Fläche. Darauf müssten sich Bund und Länder verständigen. Allein auf Großkliniken zu setzen, anderswo Betten abzubauen und Kliniken auf dem Land zu schließen sei „phantasielose Kirchturmspolitik“, so Vorstand Eugen Brysch. Sie treffe die große Zahl der alten Patienten in Deutschland doppelt.

 

Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.