Pressemeldungen

13.03.2013

Kürzung des Bundeszuschusses verhindert zukunftsfähige Krankenversicherung

Zu der geplanten Kürzung des Bundeszuschusses für den Gesundheitsfonds von 14 auf 10,5 Milliarden Euro und den Äußerungen des FDP-Haushaltsexperten Otto Fricke erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Berlin. „Aus dem Gesundheitsfonds werden 34 Milliarden Euro im Jahr für versicherungsfremde Leistungen gezahlt, zum größten Teil für mitversicherte Ehepartner und Kinder. Diese Leistungen müssten solidarisch aus Steuermitteln von der Gesamtbevölkerung, und nicht von den gesetzlich Versicherten getragen werden. Tatsächlich finanzierte der Bund nur 14 Milliarden Euro davon. Und dieser Betrag soll jetzt nun auch noch um 3,5 auf 10,5 Milliarden Euro gekürzt werden. Das ist Haushaltssanierung auf Kosten der von den Versicherten angesparten Beiträgen. Es liegt also kein Geld herum, sondern es handelt sich um mühevoll angesparte Mittel für die Krankenversicherung.

Es ist genau die Versicherung, die in Fragen der Krankenversorgung von Pflegebedürftigen und Sterbenden sowie der Altersmedizin nicht zukunftsfähig ist und heute schon versagt. Doch dafür hat die christlich-liberale Bundesregierung in dieser Legislaturperiode kein tragfähiges Konzept geliefert. Die Begründung, dass dafür kein Geld da sei, wird spätestens heute als Ausrede enttarnt. Die Kürzung des Bundeszuschusses verhindert eine zukunftsfähige Krankenversicherung.“


Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.