Pressemeldungen

31.03.2005

Menschenunwürdiges Gezerre hätte vermieden werden können

Berlin/Tampa. „Das Hospizteam in Pinellas Park hat sich sehr bemüht, die anderen Patienten vor dem Medienrummel zu schützen. Das Drama um Schiavo war für alle eine sehr belastende Situation. Wir dürfen nicht vergessen, dass rund 1 900 Patienten im Jahr vom ambulanten und stationären Dienst begleitet werden. Das Pflegeteam, welches nicht aufgestockt wurde, wurde nur von zwei Ärzten unterstützt“, sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Brysch hält sich zurzeit in Florida auf und hat Gespräche vor Ort geführt. „Natürlich gibt es verschiedene Ansichten zum Tod von Schiavo im Team. Das Grundproblem war, dass keine schriftliche Patientenverfügung vorlag, die Schiavos Willen eindeutig dokumentiert hat.“ Unterdessen fragen immer mehr Menschen am Schmerz- und Hospiztelefon der Deutschen Hospiz Stiftung, wie Vorsorgedokumente aussehen, die im Ernstfall anerkannt werden. „Wenn keine schriftliche Patientenverfügung vorliegt, müssen sich Ärzte und Bevollmächtigte beziehungsweise Betreuer über den mutmaßlichen Willen des Patienten einig werden. Was für ein menschenunwürdiges Gezerre daraus entstehen kann, hat der Fall Schiavo deutlich gemacht. Der deutsche Gesetzgeber sollte daraus lernen und keine mündlichen Patientenverfügungen, die durch Dritte überliefert werden, zulassen.“

Umfassende Information ist Voraussetzung für sichere Vorsorge

Brysch betont, dass umfassende Information für das Verfassen einer Patientenverfügung unverzichtbar ist. „Wir erleben, dass viele Menschen aus Angst vor der Apparatemedizin zu uns kommen. Angst ist aber ein schlechter Ratgeber für Patientenverfügungen.“ Die Deutsche Hospiz Stiftung informiert Hilfesuchende in einem umfassenden Gespräch unter anderem über die Möglichkeiten der modernen Schmerzmedizin. „Die Menschen müssen auch wissen, was sie einfordern können. Erst dann können sie selbstbestimmt entscheiden.“ Die Patientenschutzorganisation setzt sich dafür ein, dass jeder sein Recht auf umfassende Sterbebegleitung in Anspruch nehmen kann. „Ein Leben in Würde ist bis zuletzt möglich. Voraussetzung dafür sind: professionelle Schmerztherapie, Kontrolle quälender Begleiterscheinungen und psycho-sozialer Beistand“, sagt Brysch.

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern.