Pressemeldungen

01.08.2012

Mit dem Entwurf zur assistierten Suizidhilfe richtet Justizministerin Kommunikationsgau an

Zum Gesetzentwurf zur gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung und der heutigen Diskussion darüber erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch:

„Mit dem Bekanntwerden des Gesetzentwurfs zur gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung hat die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger quer durch die Republik einen Kommunikationsgau ausgelöst. Aus der Begründung zum Straftatbestand wird zu wenig deutlich, was unter Strafe stehen und was straffrei bleiben soll. Es hat den Anschein, dass die Justizministerin ein ungeliebtes Gesetz der Koalitionsvereinbarung auf diesem Weg scheitern lassen will. Dabei ist eine eindeutige Regelung für die Suizidvermittlung so wichtig. Schwerstkranke wollen nicht ohne Not in eine persönliche Zwangslage geraten, nur weil in Deutschland die geschäftsmäßige, also eine auf Wiederholung angelegte, Selbsttötungshilfe gesellschaftlich akzeptiert wird. “

Hintergrund

Die gemeinnützige Patientenschutzorganisation ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.