Pressemeldungen

30.07.2012

Mit der Reform des Transplantationsrechts zum 1. August 2012 sind keine Probleme gelöst - Staatliche Verantwortung notwendig

Am 1. August 2012 tritt die Reform des Transplantationsgesetzes in Kraft. Der Organspendeskandal in Göttingen macht deutlich, wo auch dieses Recht seine Grenzen haben wird. Der Gesetzgeber hat kein Steuerungsrecht bei der Frage der Organentnahme und –verteilung. Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU, will jetzt – so in seinem Interview mit dem Morgenmagazin – über staatliche Zuständigkeit nachdenken. Dazu erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch:

„Wenn Jens Spahn über eine staatliche Hand im Organspendesystem in Deutschland nachdenkt, dann ist das ein erster Schritt in die richtige Richtung. Viel zu lange haben sich die Gesundheitspolitiker bei der Frage der Organentnahme und –verteilung auf ein undurchsichtiges, privates System verlassen. Diese staatlich deregulierte Verantwortungslosigkeit muss ein Ende haben. Damit wird jedem deutlich, dass mit der Transplantationsreform zum 1. August 2012 die eigentlichen Probleme weiterhin ungelöst bleiben. Der Absichtserklärung von Spahn müssen nun auch Taten folgen. Die Patientenschützer der schwerstkranken Menschen in Deutschland fordern alle Parteien im Bundestag auf, jetzt zügig eine staatliche Organisation ins Leben zu rufen, um damit der Intransparenz der privaten Organisationen des Transplantationssystems ein Ende zu setzen. Wir brauchen das Vertrauen der Bevölkerung und haben die Verantwortung für die Menschen, die auf ein Spenderorgan warten.“

Hintergrund

Die gemeinnützige Patientenschutzorganisation ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.