Pressemeldungen

15.05.2012

Mitspracherecht bei der Besetzung des DSO-Vorstands ändert nichts am intransparenten Organspendesystem - Schnellschüsse des Gesetzgebers sind keine Lösung

Zum heute bekannt gewordenen Änderungsantrag zur Reform des Transplantationsgesetzes mit dem Bundestag und Bundesgesundheitsministerium künftig ein Mitspracherecht bei der Besetzung des Vorstandes der Deutschen Stiftung Organtransplantation haben sollen, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Berlin:

„Wir brauchen in Deutschland ein solides, transparentes und verfassungskonformes Transplantationsgesetz. Nur so kann Vertrauen geschaffen werden, damit sich die Bevölkerung für die Organspende entscheidet. Der kurzfristige Änderungsantrag in Bezug auf das Mitspracherecht von Bundestag und Bundesgesundheitsministerium für die Besetzung des DSO-Vorstands wird diese Ziele nicht erreichen. Dass diese Änderung eine Woche vor der entscheidenden zweiten und dritten Lesung vorgelegt wird, zeigt, dass es sich hier nur um einen Schnellschuss als Reaktion auf die fortwährende Kritik handelt. Die Zeit der Schnellschüsse muss ein Ende haben. Deshalb fordert die Patientenschutzorganisation, die abschließende Bundestagslesung vom 25. Mai zu verschieben, eine Expertenanhörung einzuberufen und ein Transplantationsgesetz auf dem Weg zu bringen, bei dem nicht private Organisationen, sondern staatliche Institutionen die Verteilung von Lebenschancen regeln. Dafür braucht es jedoch Zeit und den Willen, eine tragfähige, transparente Lösung auf den Weg zu bringen.

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.