Pressemeldungen

01.03.2017

Organisierte Suizidbeihilfe: Stellungnahme zu Verfassungsklagen

Im Rechtsstreit um das Gesetz zur organisierten Suizidbeihilfe (§ 217 StGB) erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. „Das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe verstößt nicht gegen die Verfassung. Suizidwillige werden in ihren Grundrechten durch den neuen Paragrafen 217 StGB nicht verletzt. Ebenso verbietet das Strafrecht weder professionelle Palliativmedizin noch Hospizarbeit. Die Palliativversorgung will nicht Leben beenden, sondern Symptome lindern. Das gilt auch für die Begleitung beim Sterbefasten. Die überragende Mehrheit der Ärzte muss daher keine Angst vor Strafverfolgung haben. Verstehen Ärzte jedoch die Suizidbeihilfe als Teil ihrer Tätigkeit, ist es absolut gerechtfertigt, ihre Berufsfreiheit einzuschränken. Im Zweifel werden Gerichte den Einzelfall prüfen und entscheiden müssen.

Die meisten Suizidentschlüsse entstehen in seelischen und körperlichen Ausnahmesituationen. In solchen Fällen sind Menschen besonders offen für organisierte Hilfe bei der Selbsttötung. Solche Angebote unterhöhlen aber die Selbstbestimmung und führen letztlich zur Fremdbestimmung. Der Gesetzgeber hat hier zu Recht einen Riegel vorgeschoben. Entgegen anderslautender Behauptung von Sterbehilfeorganisationen, geht von organisierter Suizidassistenz eine Gefahr aus. So gibt es einen starken Zuwachs von Suiziden in Ländern, in denen eine organisierte Hilfe bei der Selbsttötung angeboten wird. Beispielsweise hat sich die Zahl der assistierten Suizide in der Schweiz in 15 Jahren mehr als verzehnfacht. Für Deutschland wäre demnach mit einer Verdopplung der Suizidzahl durch organisierte Angebote auf 20.000 Fälle zu rechnen.“

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.


Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.