Pressemeldungen

30.04.2013

Organspende: Aufruf für ein Bundesinstitut für Transplantationsmedizin

Zum aktuellen Aufruf für ein Bundesinstitut für Transplantationsmedizin erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Berlin. „Wenn der Generalsekretär des Verbandes der Universitätsklinika und der Ärztliche Direktor eines führenden Universitätsklinikums eine grundsätzliche Änderung des Transplantationssystems fordern, dann muss Bundesgesundheitsminister Bahr endlich aktiv werden. Die Kritik am System ist gravierend: Die Zuständigkeit der Bundesärztekammer sei falsch. Der Gesetzgeber müsse ‚politisch-ethische Entscheidungen’ selbst treffen, insbesondere bei Fragen von Leben und Tod. Auch an der Kontrolle, die neues Vertrauen schaffen soll, lassen die Experten kein gutes Haar. Die Überwachungskommission ‚im Nebenamt’ sei nicht effektiv.

Ein dilettantisches, unprofessionelles und ethisch fragwürdiges Transplantationssystem: Das ist das vernichtende Urteil der Experten. Die Meinung von einzelnen Fachleuten ist gut. Doch jetzt ist es an der Zeit, dass sich die vielen ärztlichen Fachverbände zu Wort melden. Die meisten Mediziner sind der Meinungsführerschaft von wenigen Interessensvertretern überdrüssig. Viel zu lang wurde dieses Thema der Bundesärztekammer, der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Deutschen Transplantationsgesellschaft überlassen. Mit der Gründung eines eigenen Bundesinstitutes für Transplantationsmedizin kann Bahr endlich beweisen, dass er es mit der Vertrauensoffensive für die Organspende ernst meint. Nur so kann er sich aus der Umklammerung der Besitzstandswahrer lösen.“

Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.