Pressemeldungen

30.01.2014

Organspende: Entscheidungen über Leben und Tod darf nicht ein privater Verein Bundesärztekammer treffen, sondern nur der Gesetzgeber.

Zu den schlechten Überlebensaussichten nach Organtransplanationen hier in Deutschland nimmt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, Stellung:
 
"Wenn die Überlebensaussichten von Menschen nach Organtransplantation in Deutschland im europäischen Vergleich so gering sind, gibt es dafür einen Grund: Obwohl der Gesetzgeber im Transplantationsrecht "Dringlichkeit" und "Erfolgsaussicht" als gleichberechtigte Kriterien für die Verteilung festlegt, weicht die Bundesärztekammer in ihren Richtlinien von der gesetzlichen Vorgabe ab. Sie stellt hauptsächlich auf Dringlichkeit ab. Das heißt: Der Empfänger muss besonders krank sein. Je kranker, desto schneller empfängt er ein Organ. Die Regeln der Bundesärztekammer zögern die Organzuteilung auf den schlechtest möglichen Gesundheitszustand des Patienten hinaus. Das mag vertretbar sein, ist aber ethisch nicht zu akzeptieren. Denn die Entscheidung über Leben und Tod darf nicht ein privater Verein Bundesärztekammer treffen, sondern nur der Gesetzgeber. Er toleriert schon seit Jahren diese Abweichungen. Hier kann politisch Abhilfe geschaffen werden. Im Gegensatz dazu hat weder die Transplantationsmedizin noch die Politik Einfluss auf die Qualität der Organe."