Pressemeldungen

20.08.2013

Organspende-Prozessauftakt / Transplantationszentren melden 24 Prozent weniger Schwerkranke auf Warteliste

Am heutigen Prozessauftakt wird bekannt, dass die Neuanmeldungen der Transplantationszentren von Patienten, die ein Organ benötigen, in diesem Jahr um 24 Prozent zurückgegangen sind. Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch:

Göttingen/Berlin."Vor dem Hintergrund der Eröffnung des Organspende-Prozesses in Göttingen gewinnen die heute veröffentlichten Zahlen der Neuanmeldungen von Wartelisten-Patienten durch die Transplantationszentren eine besondere Bedeutung. Wenn die verantwortlichen Ärzte 24 Prozent weniger Patienten für die Warteliste melden, dann ist das dramatisch. Schließlich hat sich an den von der Bundesärztekammer aufgestellten Verteilungsregeln in den letzten Jahren nichts geändert. Deshalb fordern die Patientenschützer die Bundesärztekammer, die Deutsche Stiftung Organtransplantation und Bundesgesundheitsminister Bahr auf, diesen Rückgang zu erklären. Ein Viertel weniger Anmeldungen zeigt, dass die Regeln der Bundesärztekammer für die Wartelistenmeldungen doch nicht so eindeutig, verbindlich und transparent sind, wie uns die Institutionen einreden wollen. Schließlich ist es unglaubwürdig, dass es plötzlich weniger Schwerkranke geben soll, die auf ein Organ warten. Den Akteuren muss deutlich werden, dass die Regeln in der Praxis viel zu dehnbar sind. Das ist auch die Kernfrage des Prozesses. Die Politik muss erkennen, dass es Zeit ist, selbst Verantwortung zu übernehmen. Nur so wird Vertrauen zu schaffen sein."

 

Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.