Pressemeldungen

02.02.2017

Patientenschutz: 2016 mehr Intensivberatungen als je zuvor

Dortmund. Die Nachfrage von Kranken, Pflegebedürftigen und Angehörigen nach Patientenschutz-Beratungen ist ungebrochen hoch. Dies zeigt die Jahresstatistik der Deutschen Stiftung Patientenschutz für das Jahr 2016. So forderte eine Krankenkasse nach der Kündigung den Elektrorollstuhl ihres gehbehinderten Mitglieds zurück, ohne dass ein Ersatz bereitstand. Einer Schwerstpflegebedürftigen sollte das Merkzeichen für eine starke Gehbehinderung aberkannt werden. Und ein Patient mit Pflegestufe 2 wurde nach einem Wechsel von seiner neuen Pflegekasse in Pflegestufe 1 zurückgestuft. Dies sind nur drei von vielen Fällen, die die Patientenschützer im vergangenen Jahr forderten. Insgesamt habe die Stiftung an ihren Standorten Berlin, Dortmund und München fast 30.000 Mal Hilfe geleistet. Damit hätte sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um über 16 Prozent deutlich erhöht.

Besonders die intensiven Beratungen haben im Jahr 2016 stark zugenommen. So sei hier die Zahl der Patientenschutzberatungen 2016 um 600 auf insgesamt 3.200 Fälle gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von 23 Prozent. Dabei standen Fragen zur Pflegereform und den neuen Pflegegraden im Mittelpunkt. Seit dem 1.1.2017 haben die Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen abgelöst. Aber auch die langen Wartezeiten auf Facharzttermine, mangelhafte Unterstützung von pflegenden Angehörigen oder Auseinandersetzungen mit Krankenhäusern, Krankenkassen, Pflegeheimen und Ärzten bleiben Dauerbrenner. „Die Defizite, die wir seit Jahren beobachten, werden nicht weniger“, bilanziert Vorstand Eugen Brysch. „Besonders für Schwerstkranke und Pflegebedürftige ist jeder Tag ohnehin eine Herausforderung. Die Bürokratie macht es ihnen noch schwerer.“

Beratung zu Patientenverfügungen immer wichtiger

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Formulierung von Patientenverfügungen von Juli 2016 hat ebenfalls für viele Anfragen bei den Patientenschützern gesorgt. Zahlreiche Menschen seien verunsichert gewesen und hätten sich beraten oder ihre bestehenden Dokumente überprüfen lassen. Die Zahl der Beratungen zu Vorsorgedokumenten wie Patientenverfügungen, Vollmachten und Betreuungsverfügungen stieg auf 9.100 Fälle und übertraf damit den Spitzenwert des Vorjahres. „Viele Menschen möchten verbindlich regeln, wie sie im Falle einer schweren Krankheit behandelt werden möchten – und wie nicht“, erklärt Brysch. „Wir Patientenschützer helfen dabei, praxistaugliche Vorsorgedokumente zu erstellen und sie durchzusetzen.“

Website gewinnt an Bedeutung

Parallel zur persönlichen und telefonischen Beratung am Patientenschutztelefon habe laut Stiftung auch der Zugriff auf die Website stark zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde hier ein Anstieg um rund 70 Prozent verzeichnet. Diese Entwicklung sei aber nicht neu. Die Website gäbe schnelle Antworten auf offene Fragen. So müssten Ratsuchende nicht immer zum Hörer greifen, um Hilfe zu bekommen.

Hilfe am Patientenschutztelefon gibt es in Dortmund (0231 7380730) in Berlin (030 28444840) und in München (089 2020810). Das Patientenschutztelefon ist für Ratsuchende kostenfrei.  


Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.