Pressemeldungen

20.05.2010

Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung: Der Mindestlohn in der Pflege kann nur der erste Schritt sein / Ein die Würde wahrendes Pflegesystem ist die Aufgabe der Zukunft

Berlin. „Eine Grenze gegen Lohndumping in der Pflege einzuziehen ist kein bahnbrechender Erfolg, sondern nur der allererste Schritt, dem zügig weitere folgen müssen“, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, anlässlich der gestern Abend bekannt gewordenen Einigung von Wirtschaftsminister Brüderle und Arbeitsministerin von der Leyen, dem Mindestlohn-Kompromiss in der Pflege Geltung zu verschaffen. „Es ist die Aufgabe der Zukunft, ein die Würde wahrendes Pflegesystem zu errichten. Das geht nur, wenn auch würdige Arbeitsbedingungen herrschen. Diese Aufgabe muss die Politik endlich mit aller Entschlossenheit angehen. Es ist höchste Zeit, sich parteipolitischer Dogmen zu entledigen.“

Brysch erinnert daran, dass allein in der Altenpflege derzeit 15.000 Stellen unbesetzt sind. Bis 2050 werden Studien zufolge 550.000 zusätzliche Altenpflegerinnen und Altenpfleger benötigt. Und in deutschen Krankenhäusern fehlen nach massivem Stellenabbau in den vergangenen Jahren 70.000 Pflegekräfte, um den gleichen Versorgungsstand wie Mitte der 90er-Jahre zu erreichen. „Um mit Ländern wie Finnland, Frankreich, Irland, Österreich, der Schweiz oder den USA Schritt halten zu können, müssten an unseren Krankenhäusern sogar rund 150.000 zusätzliche Stellen in der Pflege eingerichtet werden“, hält Brysch fest. Er betont: „Diejenigen, die unter der Unterversorgung am meisten leiden, sind die schwerstkranken Patienten. Sie sind besonders dringend auf umfangreiche und ihren Bedürfnissen angemessene Pflege angewiesen.“

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.