Pressemeldungen

18.06.2009

Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung: Patientenverfügungsgesetz schafft Klarheit / Leider nur ausreichende Lösung

Berlin. „Jahrelang haben wir gerungen. Wir haben zwar jetzt ein Gesetz, das besser ist als keins. Als Schulnote würde man aber nur ein ‚gerade versetzt’ vergeben“, kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, die von den Parlamentariern getroffene Entscheidung, den Stünker-Entwurf anzunehmen. „Bisher wurde von Vormundschaftsgericht zu Vormundschaftsgericht unterschiedlich über lebensverlängernde Maßnahmen entschieden. Jetzt sind Leitplanken eingezogen worden. Allerdings ist die Beratung nur eine Empfehlung, so wird der Fürsorgepflicht des Staates leider nur ausreichend genüge getan. Denn echte Selbstbestimmung setzt Aufklärung voraus.“

Brysch mahnt auch an, dass die praktische Arbeit jetzt erst beginnt. „Schließlich entscheiden sich die Menschen für eine Patientenverfügung, weil Sie Angst vor Pflege und Abhängigkeit im Alter haben. Der beste Patientenschutz ist ein die Würde wahrendes Pflegesystem und nicht ein Patientenverfügungsgesetz. Während ein Patientenverfügungsgesetz die Politik nichts kostet, wird eine reformierte Pflege die die Herausforderungen der nächsten zehn Jahre bewältigt, nicht zum Nulltarif zu haben sein“, stellt Brysch klar.

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern.