Pressemeldungen

25.01.2012

Patientenschutztelefon 2011: Schwerstkranke Menschen und ihre Angehörigen brauchen mehr als nur Beratung

Berlin. „Schwerstkranke und schwerstpflegebedürftige Menschen und deren Angehörige kennen ihre Rechte nicht. Es ist deshalb kein Zufall, dass sie sowohl von den Kassen als auch von den Ärzten und anderen Leistungserbringern oft im Stich gelassen werden. Ebenso fehlt den Menschen konkrete Hilfe bei der Erstellung und Durchsetzung von Patientenverfügungen“, so resümiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch, die Ergebnisse der Jahresstatistik 2011 des Patientenschutztelefons. Über 27.000 Mal konnten die Patientenschützer im vergangenen Jahr helfen. „Doch allein Information und Beratung reichen in der praktischen Arbeit nicht aus. Es kommt auch darauf an, dass die Menschen einen Ansprechpartner haben, der hilft ihre Rechte durchzusetzen. Einem Schiffsbrüchigen gute Ratschläge vom sicheren Ufer aus zuzurufen, kann nicht jeden retten.“

Die Hilfe am Patientenschutztelefon deckt unterschiedliche Themenfelder ab. Das reicht von Pflege (12.800) über die Patientenverfügungen (9.800) und direkter Intervention im Konfliktfall (1.800). Gerade die Konfliktfälle zeigen, dass in unserem Gesundheitssystem die Würde des Menschen oft unter die Räder kommt. Für die Betroffenen ist der Umgang mit Krankenkassen, Ärzten, Pflegeheimen und Krankenhäusern oft erniedrigend. Von gleicher Augenhöhe ist da wenig zu spüren. Schalten sich die Patientenschützer hier ein, um beispielsweise Patientenakten einzusehen, spüren sie den Widerstand.

Zugenommen haben die Beratungen bei den Patientenverfügungen (Anstieg von 8.800 auf 9.800). „Die Menschen möchten über ihren letzten Lebensabschnitt selbst bestimmen und brauchen dafür Information und Beratung. Das Hauptgespräch dauert dabei rund anderthalb Stunden, um ein individuelles Dokument zu entwickeln", erläutert Brysch. Die Schiedsstelle Patientenverfügung hat im Monat zwei bis drei Anfragen. Konfliktfälle können so in der Praxis durch das direkte Einschalten der Patientenschützer vermieden werden.

Rückblick 2011:

Anlaufstellen des Patientenschutztelefons finden sich je nach Region in
Ost (Tel. 030 / 2 84 44 84 – 0),
West (Tel. 02 31 / 73 80 73 - 0) und
Süd (Tel. 089 / 20 20 81 -0).

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.