Pressemeldungen

06.01.2014

Patientenschützer begrüßen Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe - die Frage, ob Geld fließt, spielt für ein falsches Prinzip keine Rolle

Zur Forderung des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe nach einem Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung, erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Berlin. "Als Patientenschutzorganisation für schwerstkranke, sterbende und pflegebedürftige Menschen begrüßen wir die Forderung des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe nach einem Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung. Dadurch wird jede Form der organisierten Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt - sei sie nun entgeltlich oder unentgeltlich. Denn wenn ein Prinzip ethisch falsch ist, kommt es nicht mehr auf die Frage an, ob Geld fließt oder nicht. Der Entwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Suizidförderung ist daher im letzten Jahr zu Recht gescheitert. Wir Patientenschützer setzen uns für ein Verbot jeder Form der organisierten Suizidbeihilfe ein und unterstützen jede dahingehende Gesetzesinitiative. Denn jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung und würdevolles Sterben, aber kein Recht auf Tötung."

Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.