Pressemeldungen

18.06.2014

Patientenverfügungen - ohne Beratung oft unbrauchbar

Berlin. Eigentlich soll eine Patientenverfügung eine klare Ansage sein: Der Verfasser regelt, wie er bei schwerer Krankheit behandelt werden will - und wie nicht. Damit sein Wille für Ärzte und Pflegeheime verbindlich ist, verabschiedete der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 das Patientenverfügungsgesetz. Doch die meisten Dokumente sind untauglich für die Praxis. Diese Erfahrung machte die Deutsche Stiftung Patientenschutz in den zurückliegenden fünf Jahren.  

„Das Gesetz hat leider einen Geburtsfehler", bemängelt Vorstand Eugen Brysch,  „der Deutsche Bundestag verzichtete nämlich darauf, eine Beratungspflicht auszusprechen. Dieses Manko rächt sich nun." Laut Gesetz sind nur genaue Anweisungen für konkrete Krankheitssituationen für Ärzte und Pflegeheime verbindlich. Das setzt informierte Patienten voraus. Doch die Vielzahl unwirksamer Dokumente zeigt das Gegenteil: Mit der schwierigen Materie sind nicht nur Patienten, sondern auch Notare, Ärzte und andere Berater überfordert.

Ärzte und Anwälte, Kirchen und Kommunen, Verbände und Versicherer bieten Vordrucke mit Textbausteinen oder Versionen zum Ankreuzen an. „Es wird viel sinnlos Papier bedruckt“, bedauert Stephan von der Trenck, Patientenberater und Fachanwalt für Medizinrecht der Stiftung, „häufig genug müssen Patienten obendrein noch bis zu 200 Euro Gebühren zahlen.“ Der häufigste Fehler, das zeigt die Beratungspraxis, sind schwammige Formulierungen. „Ich möchte nicht künstlich ernährt werden" - solche Aussagen reichen nicht. Wer keine Magensonde will, sollte die konkreten Situationen benennen. Nur dann ist die Anweisung verbindlich. Vielen Menschen ist zudem unbekannt, dass ein Verzicht auf intensiv-medizinische Maßnahmen eine Organspende ausschließt. Diesen Widerspruch kann eine gute Patientenverfügung aber auflösen, sagt Medizinrechtler von der Trenck.

Die fünf Jahre Beratungspraxis zeigen aber auch Defizite auf der anderen Seite: „Leider setzen sich manche Krankenhäusern, Ärzte oder Pflegeheime über Patientenverfügungen hinweg. Das ist ein glatter Rechtsbruch, denn allein der Patientenwille zählt", mahnt Brysch.
 
Ebenfalls im Juni 2009 richtete die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine Schiedsstelle ein, die Streitfälle schlichtet, aber notfalls auch dabei hilft, den Patientenwillen vor Gericht durchzusetzen. Etwa 10.000 Kontakte mit Ratsuchenden hat die Stiftung jährlich allein zum Thema Patientenverfügung. „Nahezu jede Woche müssen sich die Experten der Schiedsstelle in Konflikte einschalten“, so Brysch.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz prüft Patientenverfügungen, ob sie den Anforderungen des Gesetzes genügen. „Wer sich unsicher ist, kann den 12-Punkte-Check auf unserer Homepage nutzen“, empfiehlt Brysch.

Näheres: www.die-schiedsstelle.de oder Telefon: (0231) 7380730.

 

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.