Pressemeldungen

12.01.2012

Patientenverfügungen sind nicht allein für Rückgang der Organspender verantwortlich / Bevölkerung und Ärzte sind verunsichert

Zu den heute veröffentlichten gesunkenen Zahlen der Organspender, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Berlin:

„Es ist falsch zu glauben, dass der Rückgang der Organspenderzahlen allein der Umsetzung von Patientenverfügungen geschuldet ist. Der häufig bestehende Widerspruch zwischen Organspendebereitschaft und einer Patientenverfügung ist nur ein Teil der Wahrheit. Die Menschen sind verunsichert. Es fehlt an Aufklärung. Weder im Bereich der Patientenverfügung noch der Organspende ist eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. Und das gilt nicht nur für die möglichen Organspender selbst. Verunsichert sind auch beteiligte Ärzte und Krankenhäuser. Den Medizinern ist nicht nur die Rechtslage unklar, es fehlt ihnen auch die Transparenz. Das belegen die Zahlen: Nur 40 Prozent der Hirntodfälle werden gemeldet. Doch solange private Organisationen wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die Bundesärztekammer und Eurotransplant in den Niederlanden über Lebenschancen entscheiden, werden die Zahlen weiter rückläufig bleiben. Die Verantwortung für die Organspende liegt beim Gesetzgeber. Es kann nicht sein, dass das Transplantationssystem einer Aufsicht und der gerichtlichen Kontrolle fast vollständig entzogen ist.“

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.