Pressemeldungen

22.06.2015

Pflege-TÜV: Patientenschützer begrüßen Bestand der Pflege-Noten

Zu der Berichterstattung der FAZ, wonach die Noten des alten Pflege-TÜV vorerst erhalten bleiben, erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. „Die Noten des Pflege-TÜVs bleiben erhalten. Das ist eine vernünftige Entscheidung der Regierungskoalition für den Übergang. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige wären die komplexen Prüfberichte des MDK keine gute Lösung. Richtig ist auch, dass der alte Pflege-TÜV dringend reformiert werden muss. Die derzeitigen Noten sind zwar leicht verständlich, aber nicht aussagekräftig. Damit sich das ändert, halten die Patientenschützer zentrale Qualitätskriterien für unverzichtbar: Medizinische und medikamentöse Versorgung, die Therapie der Wunden sowie besondere Hilfen für Demenzkranke und Sterbende als auch die Ernährung müssen eine herausragende Rolle spielen. Das sind Kernfächer einer Benotung, die wie in der Schule versetzungsrelevant werden müssen. Gibt es hier schlechte Noten, darf es zu keiner guten Gesamtnote kommen. Jetzt müssen zügig vorhandene Vorschläge, die Pflegequalität am Menschen zu messen, aufgegriffen werden. So kann der Pflege-TÜV auf neue Beine gestellt werden. Das richtige Führen von Dokumentationen, ein gut lesbarer Speiseplan und die Gestaltung der Gemeinschaftsräume dürfen dabei keine Rolle mehr spielen. Leider haben im neuen Qualitätsausschuss Patientenvertreter kein Stimmrecht. So wird weiterhin über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden.“

 
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.