Pressemeldungen

12.08.2015

Pflegestärkungsgesetz II: Gröhe fehlt der Mut zu Jahrhundertwerk

Das Bundeskabinett hat heute die zweite Stufe der Pflegereform beschlossen. Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Berlin. Die Regierung hat eine großartige Chance verschenkt. Schließlich gehören der Großen Koalition 80 Prozent der Abgeordneten an.Trotz dieser komfortablen Mehrheit im Rücken hat Gröhe mit dem Pflegestärkungsgesetz II kein Jahrhundertwerk geschaffen. Ihm fehlte der Mut. Weder gibt es mehr Personal für die pflegebedürftigen Menschen, noch ist die Zukunftssicherheit garantiert. Die jüngeren Beitragszahler von heute wissen nicht, welche Leistungen sie später bekommen werden. Schon in sieben Jahren geht das Geld aus. Dann wird die Pflege wieder teurer. Gröhe hat nur die Baustellen geschlossen, die ihm seine Vorgänger überlassen haben. Auch für die berufstätigen Angehörigen, die zugunsten der Pflege daheim beruflich kürzer treten wollen, fällt die Entlastung minimal aus. Die neuen Angebote für Renten- und Arbeitslosenversicherung gleichen die Einkommensverluste nicht aus. Es bleibt dabei: Wer heute pflegt, ist morgen arm. Auch geht das Angebot an der Realität vorbei: Die meisten pflegenden Angehörigen sind selbst schon Rentner - Alte pflegen Alte. Auch ist es fahrlässig, dass eine Pflegereform den Rechtsanspruch der professionellen Sterbebegleitung ausklammert. Nun ist das Parlament am Zug. Es muss die Pflegereform zukunftssicher machen.“

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.