Pressemeldungen

29.08.2012

Regierungsentwurf zum assistierten Suizid schafft gefährliche Freiräume

Zu dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung erklärt der Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch:

„Der Gesetzentwurf der christlich-liberalen Bundesregierung stärkt die Befürworter des assistierten Suizids. Denn gerade weil nicht die geschäftsmäßige, also auf Wiederholung ausgerichtete, Handlung unter Strafe gestellt wird, werden sich organisierte Suizidhelfer in ihrem Tun bestätigt fühlen. Was strafrechtlich nicht verboten ist, ist erlaubt. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass jetzt schnell der Ruf nach Zulassung von tödlichen Medikamenten laut wird. Das ist bisher in Deutschland verboten. Mit diesem Gesetzentwurf werden gefährliche Freiräume geschaffen.

Es ist offenbar der persönliche und politische Wille von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, Tötung auf Verlangen in Deutschland zu legalisieren. Sie ist Beiratsmitglied in der Humanistischen Union, die sich für aktive Sterbehilfe einsetzt. Der beschlossene Entwurf ist also ein erster Schritt. Das muss jedem klar sein. Ihre Partei, die FDP, hat bisher alles dafür getan, um keine zukunftsfähige Pflegereform zu verabschieden, die ein würdevolles Leben bis zuletzt möglich macht. Assistierter Suizid ist nicht die Fortführung einer umfassenden Begleitung für pflegebedürftige und sterbende Menschen. Das ist Entsolidarisierung mit den Schwächsten unserer Gesellschaft. Die Patientenschützer setzen auf den Bundestag. Es wird darauf ankommen, Mehrheiten für ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe zu organisieren.“

Hintergrund

Die gemeinnützige Patientenschutzorganisation ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.