Pressemeldungen

27.08.2012

Runder Tisch zur Organspende aus Sicht der Patientenschützer enttäuschend

Zu dem heute bekannt gewordenen Ergebnis des Runden Tisches Organspende erklärt der Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch:

Berlin. „Bahr und die Fraktionen im Deutschen Bundestag kommen an einer Neuregelung des Transplantationsrechtes in Deutschland nicht vorbei. Ohne Beteiligung von kritischen Ärzten, Juristen und Ethikern wird das nicht gelingen. Das heutige Treffen hat jedoch bewiesen: Dazu fehlt bislang jede Bereitschaft. So kann das Vertrauen der Bevölkerung nicht wieder hergestellt werden. Deshalb müssen Grauzonen und abgeschobene Verantwortung ein Ende haben. Weder dürfen private Akteure die Organspende in Deutschland organisieren noch über Leben und Tod entscheiden. Zeitpunkt und Inhalt des Gesprächs mit den Angehörigen sind gesetzlich festzulegen. Auch Patienten sollten erfahren können, an welcher Stelle der Warteliste sie stehen. Ebenso ist die Anzahl der Transplantationszentren auf maximal 25 zu reduzieren. Das beschleunigte Verfahren muss Teil eines neuen Transplantationsgesetzes werden und die absolute Ausnahme sein.

Die Patientenschutzorganisation warnt davor, die Zahlen der Auffälligkeiten zu bagatellisieren. Zwar stimmt es, dass in den letzten elf Jahren 50.000 Transplantationen vorgenommen wurden, jedoch fand nur in ein bis fünf Prozent der Fälle eine Überprüfung statt. Somit sind bei durchschnittlich 1200 Untersuchungen 121 Auffälligkeiten festgestellt worden. Das sind rund zehn Prozent der Fälle. Bisher schweigt die Prüfungskommission der Bundesärztekammer dazu.“

Hintergrund

Die gemeinnützige Patientenschutzorganisation ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.