Pressemeldungen

05.02.2007

Schweizer Bundesgerichtsurteil: Kein Anspruch auf staatliche Suizidhilfe

Berlin. Ein Sterbewilliger hat auch in der Schweiz keinen Anspruch auf Beihilfe bei der Selbsttötung oder auf aktive Sterbehilfe. Weder aus der Europäischen Menschenrechtskonvention noch aus Schweizer Bundesrecht kann der Staat verpflichtet werden, eine gesetzliche Möglichkeit für Selbsttötungen zu schaffen. Entsprechend wies das Schweizer Bundesgericht die Verwaltungsbeschwerde eines psychisch erkrankten Suizidwilligen ab. Dieser hatte verlangt, dass seiner Sterbehilfeorganisation ein tödlich wirkendes Mittel zur Durchführung seines Suizids rezeptfrei zur Verfügung gestellt werden müsse (Urteil vom 03.11.2006, AZ 2A.48/2006 und 2A.66/2006).

Missbrauchsrisiken durch Sterbehelfer

„Wir begrüßen, dass gerade in einem Land wie der Schweiz, in dem ärztlich assistierter Suizid erlaubt ist, strikt zwischen dem Recht auf den eigenen Tod und einer gesellschaftlichen Durchsetzungspflicht unterschieden wird.“ so Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung.

Um Missbrauchsrisiken zu vermeiden, dürfen tödlich wirkende Mittel in der Schweiz weiterhin nur vom Arzt verschrieben werden. Insbesondere bei psychisch kranken Menschen spielt dabei die Frage der Eigenverantwortlichkeit des Patienten eine entscheidende Rolle. Deutlich wurde das Gericht aber auch gegenüber den Suizidhelfern: Deren Lauterkeit und Beweggründe wurden als potentielle Gefahr ausdrücklich angesprochen.

„Statt die Verschreibung todbringender Mittel rechtlich abzusichern, sollte in der Schweiz ein Wettbewerb um die Verbesserung der Sterbebegleitung geführt werden.“ kritisiert Brysch.

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.