Pressemeldungen

26.08.2014

Selbsttötung: Gesetzentwurf macht Suizidhilfe zum Regelangebot der Ärzte

Vier Hochschulprofessoren haben heute einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des assistierten Suizids vorgelegt. Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

München. „Wenn der Gesetzentwurf Realität würde, dann wird die Suizidbeihilfe zum Regelangebot des Arztes. Damit hätten wir den zertifizierten Mediziner für Selbsttötung. Das kann nicht die Vision der Ärzte in Deutschland sein. Schließlich ist der Suizid nicht die Fortführung der ärztlichen Sterbebegleitung. Der Gesetzentwurf beschränkt die Suizidbeihilfe zwar auf unheilbar kranke Menschen mit begrenzter Lebenserwartung. Aber schon hier wird deutlich, wie unbestimmt solche Kriterien sind. So gehen die Autoren davon aus, dass eine Lebenserwartung von zwei bis drei Jahren die Suizidhilfe rechtfertigt. Das zeigt, dass es keine allgemeingültigen Kriterien für das Leiden gibt. Entscheidungen über Leben und Tod dürfen aber nicht beliebig sein. Das ist keine Selbstbestimmung. Warum der Gesetzentwurf einen Schub für palliative und pflegerische Versorgung auslösen soll, wissen nur die Autoren. Strafrecht ersetzt nicht Sozialrecht. Nach Jahrzehnten von Palliativmedizin und Pflegeversicherung ist der allergrößte Teil der jährlich 870.000 Sterbenden von einer umfassenden Versorgung ausgeschlossen.“

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.