Pressemeldungen

13.12.2013

Sterbehilfe an Minderjährigen in Belgien wäre traurige Bankrotterklärung

Zum Votum des Belgischen Senats, Sterbehilfe auf Minderjährige auszuweiten, erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Berlin/Brüssel. "Wenn der Belgische Senat der Ausweitung der Sterbehilfe auf Minderjährige zustimmt, so ist das weder eine rühmenswerte Pionierleistung noch ein Akt der Humanität, sondern eine traurige Bankrotterklärung. Von den bei der Einführung der Sterbehilfe im Jahr 2002 erklärten engen Grenzen ist nichts mehr übrig geblieben. Erst waren es wenige, schwerstkranke Erwachsene, die unerträglich leiden, dann Demenzkranke, nun unheilbar kranke und leidende Minderjährige. Aber wer entscheidet, wann ein Leiden unerträglich ist? Einen objektivierbaren Leidenskatalog, den Ärzte bei ihrer Entscheidung für oder gegen das Leben nur abzuhaken brauchen, kann es nicht geben. Dass dieses System schon heute nicht funktioniert und es längst keine Grenzen mehr gibt, ist an den jährlichen Zuwachsraten der Menschen, die sich für die Sterbehilfe entscheiden, zu sehen. Wann erkennt die Politik, dass ein Angebot auch immer die Nachfrage schafft? Krankheit, Leid und menschliche Verzweiflung werden sich nie aus der Welt schaffen lassen. Was Menschen in einer solchen Situation brauchen ist professionelle Hilfe, Begleitung und Beistand. Stattdessen wird der Gesellschaft suggeriert, dass Töten eine Lösung ist. Dabei ist es die Offenbarung einer fehlgesteuerten Politik, die den Menschen allein lässt und ihm erklärt, das sei Selbstbestimmung. Menschen in Belgien und den Nachbarländern sind aufgefordert, Eltern kranker Kinder, psychisch Kranken, Leidenden, Demenzpatienten und deren Angehörigen, Alten und Einsamen ein Zeichen der Solidarität zu schenken und das Belgische Parlament aufzufordern, dem Tötungswahnsinn endlich Einhalt zu gebieten.“
 

Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.