Pressemeldungen

29.12.1998

Stichtag 1. Januar 1999: Patientenselbstbestimmung gestärkt - Schriftliche Erklärung schützt vor Willkür und Kostendruck im Gesundheitswesen

Mehr Rechte für Patienten bringt der Jahreswechsel. Durch die Änderung des Betreuungsrechts zum 1. Januar 1999 werden die Selbstbestimmungsmöglichkeiten von Patienten bei ärztlicher Behandlung spürbar erweitert. Dies teilte die Deutsche Hospiz Stiftung in Dortmund mit. Auf Grundlage des veränderten § 1904 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann ab sofort jeder eine Person seines Vertrauens benennen, die ihn auch in medizinischen Behandlungsfragen vertritt, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist, sich zu äußern. Dieser Bevollmächtigte, "medizinischer Patientenanwalt" genannt, wird ab dem 1. Januar 1999 durch den Gesetzgeber voll anerkannt. Jedoch: Zur Durchsetzung dieses Rechts muss bereits in gesunden Tagen eine entsprechende schriftliche Erklärung verfasst werden.

Wie bestimmt man selbst, wer einen vertritt?
Patientenanwalt sorgfältig auswählen!

Vorsorge bereits in jungen Jahren ist wichtig. Auch spricht der Gesetzgeber dem Ehe- oder Lebenspartner nicht automatisch ein Vertretungsrecht zu. Fehlt eine entsprechende schriftliche Vollmacht, kann das Vormundschaftsgericht einen fremden oder sogar ungewollten Betreuer einsetzen. Daher ist die Medizinische Patientenanwaltschaft unerlässlich, rät die Deutsche Hospiz Stiftung.

Mit diesem Dokument kann der Patient zudem weitere Rechte einfordern. So ist es ab sofort möglich, den elementaren Wunsch nach Schmerzlinderung (Palliativmedizin) und menschlicher Sterbebegleitung (Hospizarbeit) schriftlich einzufordern. Ebenso bietet die Medizinische Patientenanwaltschaft Schutz vor der unlängst diskutierten Gefahr eines "zu frühen Todes" aus Gründen des Kostendrucks im Gesundheitswesen.

Vorsicht vor Schnellschüssen bei Vorsorgevollmachten ­ Telefonnummer bietet Rat

Immer wieder erhält die Deutschen Hospiz Stiftung in Dortmund Anfragen zum geänderten Betreuungsrecht und zu den neuen, erweiterten Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Auf was zu achten ist und nützliche Tipps können unter der Telefonnummer der Deutschen Hospiz Stiftung, 0231 / 73 80 730 erfragt werden.