Pressemeldungen

29.11.2002

Straßenbelag aus Leichenteilen - Deutsche Hospiz Stiftung fordert bei Obduktionen Selbstbestimmung über den Tod hinaus

Dortmund. Heftige Kritik übt die Deutsche Hospiz Stiftung mit Sitz in Dortmund an der Obduktions-Praxis in Deutschland. Immer mehr Anrufer an ihrem bundesweiten Schmerz- und Hospiztelefon haben Angst davor, eines Tages gegen ihren Willen in Einzelteile zerlegt zu werden. Für hohe Wellen hat jüngst die Odyssee des Gehirns der Terroristin Ulrike Meinhof gesorgt. Doch auch Leichenteile von weniger berühmten Menschen verstauben bei Pathologen im Regal oder werden eingeäschert zu Straßenbelag. Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Stiftung: „Viele Angehörige wissen gar nicht, dass dem Toten bei der Beerdigung Organe fehlen.“ Meist werden diese auch hinterher nicht mehr bestattet. Brysch: „Das ist pietätlos. Für die Verstorbenen und für deren Angehörige.“

Obduktionen können wichtige Erkenntnisse bringen. Sie bestätigen oder widerlegen Diagnosen und tragen zum medizinischen Fortschritt bei. Wenn die Todesursache ungeklärt ist, ordnen Richter oder Staatsanwalt die Obduktion an. Ansonsten muss eigentlich das Einverständnis des Verstorbenen vorliegen, oder aber die Angehörigen müssen zustimmen. Doch immer wieder berichten Anrufer der Stiftung, dass ihre Angehörigen ohne Einverständnis obduziert wurden. Brysch: „Dringend nötig ist eine Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht respektiert. Und zwar über den Tod hinaus.“

Grauzonen abschaffen

Die Stiftung fordert klare und einheitliche Regelungen. Brysch: „Die Justizminister aller Länder müssen endlich Grauzonen abschaffen.“ Zu regeln ist, dass Krankenhäuser ihre Patienten ausdrücklich nach ihrer Einstellung zur Obduktion fragen und über die Folgen informieren. Brysch: „Bislang findet sich die Obduktions-Klausel vielfach versteckt im Kleingedruckten des Behandlungsvertrages. Informationsgespräche sind Mangelware.“ Vor der überraschenden Obduktions-Klausel schützen kann sich jeder mit der Medizinischen Patientenanwaltschaft – der juristisch abgesicherte Patientenverfügung. Wichtig ist es, sie regelmäßig zu aktualisieren. Informationen gibt die Deutsche Hospiz Stiftung unter 02 31 / 73 80 73 – 0.

Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist Sprachrohr der Schwerstkranken und Sterbenden. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen.